Anzulegender Wert, Netzverknüpfungspunkt, Regelenergie: In Gesprächen
über Flächenverpachtung fallen viele Fachbegriffe. Hier sind die
26 wichtigsten — jeweils in wenigen Sätzen erklärt, mit dem
Blick darauf, was sie für Sie als Eigentümer bedeuten.
Agri-Photovoltaik (Agri-PV)
Agri-PV bezeichnet die Doppelnutzung einer landwirtschaftlichen Fläche: Unter oder zwischen den Solarmodulen wird weiter Landwirtschaft betrieben. Die Anforderungen regelt die DIN SPEC 91434 — die Fläche muss zum überwiegenden Teil landwirtschaftlich nutzbar bleiben. Übliche Bauformen sind hoch aufgeständerte Module mit Ackerbau darunter oder senkrecht stehende Modulreihen mit Grünland dazwischen. Vorteile: Die Flächenprämie kann erhalten bleiben, die Akzeptanz in Gemeinde und Genehmigungsverfahren ist höher, und auf guten Böden ist Agri-PV oft der einzige Weg zur Solarnutzung. Mehr im Agri-PV-Ratgeber →
Anzulegender Wert
Der anzulegende Wert ist die zentrale Rechengröße der EEG-Förderung: der Betrag in Cent pro Kilowattstunde, der einer Anlage als Erlösniveau zusteht. Er wird entweder gesetzlich festgelegt oder ist bei Ausschreibungen der eigene Gebotswert. In der Direktvermarktung ergibt sich daraus die Marktprämie: anzulegender Wert minus durchschnittlicher Börsen-Marktwert. Für Eigentümer indirekt relevant, denn er bestimmt mit, wie viel Pacht ein Projekt tragen kann. Der EEG-2027-Entwurf sieht etwa für Dachanlagen von 25 bis 750 kWp einen anzulegenden Wert von 6,2 ct/kWh vor (Stand Kabinettsbeschluss, die Gesetzgebung läuft). Mehr zum EEG 2027 →
Aufstellungsbeschluss
Mit dem Aufstellungsbeschluss startet eine Gemeinde offiziell das Verfahren, einen Bebauungsplan aufzustellen. Für Solarparks und Batteriespeicher auf nicht privilegierten Flächen ist er der erste formelle Meilenstein auf dem Weg zum Baurecht — noch keine Genehmigung, aber das sichtbare Signal, dass die Gemeinde das Projekt grundsätzlich will. Danach folgen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bis zum Satzungsbeschluss. Kosten und Aufwand trägt der Projektträger — nicht die Gemeinde und nicht der Eigentümer. Mehr zu Genehmigung & Ablauf →
Ausschreibung (EEG)
In EEG-Ausschreibungen vergibt die Bundesnetzagentur die Förderung im Wettbewerb: Projektträger bieten, zu welchem anzulegenden Wert sie bauen würden — die niedrigsten Gebote erhalten den Zuschlag. Große Solarparks laufen praktisch immer über Ausschreibungen; der EEG-2027-Entwurf sieht sie künftig auch für Dachanlagen ab 750 kWp vor. Für Eigentümer heißt das: Projekte müssen scharf kalkulieren — auch deshalb hängt die Pachthöhe vor allem an Projektgröße und Netzanschlusskosten. Mehr zur Freiflächen-Verpachtung →
Baukostenzuschuss (BKZ)
Der Baukostenzuschuss ist eine einmalige Zahlung an den Netzbetreiber dafür, dass er Netzkapazität für eine Anlage bereitstellt. Bei Batteriespeichern liegt er je nach Netzregion grob zwischen 40 und 180 € pro Kilowatt — der Bundesgerichtshof hat diese Praxis 2025 bestätigt. Für Eigentümer wichtig: Der BKZ ist einer der größten Kostenblöcke eines Speicherprojekts und beeinflusst direkt, wie viel Pacht der Betreiber am jeweiligen Standort zahlen kann. Mehr zur BESS-Pacht pro Hektar →
Bebauungsplan (B-Plan)
Der Bebauungsplan ist der verbindliche Bauleitplan einer Gemeinde: Er legt parzellenscharf fest, was auf welchen Flächen gebaut werden darf. Solarparks außerhalb privilegierter Kulissen brauchen in der Regel einen eigenen B-Plan, meist als Sondergebiet Photovoltaik. Der Weg dorthin — Aufstellungsbeschluss, Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden, Satzungsbeschluss — dauert üblicherweise 12–24 Monate und wird vom Projektträger organisiert und bezahlt. Mehr zu Genehmigung & Ablauf →
Benachteiligtes Gebiet
Benachteiligte Gebiete sind landwirtschaftliche Vergleichsgebiete mit schwächeren natürlichen Ertragsbedingungen nach EU-Agrarrecht. Im EEG sind sie die wichtigste Förderkulisse für Freiflächen-PV auf Agrarflächen. Seit dem Solarpaket I (Mai 2024) gilt die Kulisse bundesweit — ein Bundesland müsste aktiv widersprechen (Opt-out), vorher war es umgekehrt. Die praktische Folge für Eigentümer: Schwächere Böden sind bei der Verpachtung oft ein Vorteil, denn die Pachthöhe hängt nicht an der Bodenqualität. Mehr zu benachteiligten Gebieten →
BESS (Großbatteriespeicher)
BESS steht für Battery Energy Storage System — im deutschen Sprachgebrauch Großbatteriespeicher oder Batteriegroßspeicher: Anlagen in Containerbauweise, heute meist mit Lithium-Eisenphosphat-Zellen (LFP). Sie speichern Strom ein, wenn er im Überfluss vorhanden und günstig ist, und geben ihn ab, wenn er knapp und teuer ist; dazu kommen Erlöse aus der Regelenergie. Für Flächeneigentümer ist BESS der pachtstärkste Nutzungsweg: schon ab ca. 0,5 ha möglich, marktüblich 10.000–50.000 €/ha und Jahr — Betreiber kalkulieren mit 500–1.000 € je MW Anschlussleistung. Entscheidend ist die Nähe zum Umspannwerk. Was ein Großbatteriespeicher ist → Mehr zum Batteriespeicher-Standort →
Dienstbarkeit
Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist eine Eintragung im Grundbuch, die dem Anlagenbetreiber das Nutzungsrecht an der Fläche dinglich sichert — sie besteht auch bei einem Verkauf des Grundstücks fort und ist bei Laufzeiten von 20–30 Jahren Branchenstandard, oft als Voraussetzung der finanzierenden Bank. Für Eigentümer wichtig: In den Vertrag gehört ein klarer Anspruch auf Löschung der Dienstbarkeit nach Vertragsende und Rückbau. Mehr zu den Pachtvertrag-Klauseln →
Direktvermarktung
Direktvermarktung heißt: Der Strom wird nicht zum festen Satz an den Netzbetreiber abgegeben, sondern über einen Dienstleister an der Strombörse verkauft; die Marktprämie gleicht die Differenz zum anzulegenden Wert aus. Pflicht ist das heute ab 100 kW; der EEG-2027-Entwurf senkt die Grenze schrittweise (2027: 50 kW, 2028: 25 kW, 2029: 7 kW). Für Verpächter gilt: Die Pacht wird vertraglich vereinbart und hängt nicht davon ab, wie der Betreiber seinen Strom vermarktet. Direktvermarktung einfach erklärt →
Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung ist der klassische feste Cent-Betrag je Kilowattstunde, den der Netzbetreiber 20 Jahre lang für eingespeisten Strom zahlt — das einfachste Modell, heute vor allem für kleinere Anlagen. Der EEG-2027-Entwurf sieht vor, sie für Neuanlagen zu streichen; stattdessen soll es eine auf maximal 36 Monate befristete Übergangszahlung ab 5,2 ct/kWh geben, die ab 2030 ganz entfällt (Stand Kabinettsbeschluss 29.07.2026, der Bundestag berät ab Herbst). Mehr zum EEG 2027 →
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)
Die GGV nach § 42b EnWG — eingeführt 2024 mit dem Solarpaket I — erlaubt, Solarstrom vom Dach direkt an die Nutzer im selben Gebäude zu liefern, ohne dass der Betreiber die vollen Pflichten eines Stromversorgers übernimmt. Den Reststrom bezieht jeder Teilnehmer weiter von seinem eigenen Anbieter. Die GGV ist das schlankere Schwestermodell des Mieterstroms — und ein Grund, warum Dächer mit Stromverbrauchern im Gebäude höhere Pachten erzielen. Mieterstrom & GGV im Vergleich →
Intelligentes Messsystem (iMSys)
Ein intelligentes Messsystem — umgangssprachlich Smart Meter — kombiniert einen digitalen Stromzähler mit einer Kommunikationseinheit (Smart-Meter-Gateway), die Verbrauchs- und Erzeugungswerte viertelstundengenau und verschlüsselt überträgt. Es ist die technische Voraussetzung für Direktvermarktung, Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, steuerbare Verbrauchseinrichtungen und variable Stromtarife. Der Einbau läuft nach einem gesetzlichen Rollout-Plan über den Messstellenbetreiber — für Verpächter entsteht daraus kein eigener Aufwand.
Kommunalabgabe (§ 6 EEG)
§ 6 EEG erlaubt Betreibern von Solar- und Windparks, Standortgemeinden freiwillig bis zu 0,2 ct je erzeugter Kilowattstunde zu zahlen — bei einem 10-MW-Solarpark grob bis 20.000 € pro Jahr, ohne Gegenleistung der Gemeinde. Bei Freiflächen-PV profitieren die Gemeinden am Anlagenstandort, bei Wind alle Gemeinden im 2,5-km-Umkreis. Wichtig fürs Timing: Bei Freiflächen-PV darf die Vereinbarung erst nach dem Beschluss des Bebauungsplans geschlossen werden — seriöse Partner halten das strikt ein. Mehr zu kommunalen Einnahmen →
kWp, MW und MWh
Drei Einheiten, die ständig verwechselt werden: kWp (Kilowatt-Peak) ist die Spitzenleistung einer PV-Anlage unter Normbedingungen. MW (Megawatt, 1.000 Kilowatt) misst Leistung — wie viel Strom in einem Moment fließt. MWh (Megawattstunde) misst die Energiemenge — Leistung mal Zeit. Bei Speichern gehören beide zusammen: MW sagt, wie schnell ein- und ausgespeichert werden kann, MWh, wie viel hineinpasst. Als Faustregeln: Ein moderner Solarpark bringt heute rund 1,2 MWp auf den Hektar, Tendenz steigend; ein Batteriespeicher erreicht auf derselben Fläche 50–100 MW. Warum das für die Pacht zählt →
Marktprämie
Die Marktprämie ist der Förderbaustein der Direktvermarktung: Sie gleicht die Differenz zwischen dem anzulegenden Wert einer Anlage und dem durchschnittlichen Börsen-Marktwert des Stroms aus und wird vom Netzbetreiber gezahlt. Erlöst die Anlage an der Börse mehr als den anzulegenden Wert, sinkt die Prämie auf null. Seit dem Solarspitzengesetz (Februar 2025) gibt es für Neuanlagen in Zeiten negativer Börsenpreise keine Förderung — diese Zeiträume werden an das Ende des Förderzeitraums angehängt. Direktvermarktung einfach erklärt →
Mieterstrom
Mieterstrom ist Solarstrom vom Gebäudedach, der direkt an Mieter oder Eigentümer im Gebäude geliefert wird — gefördert über den Mieterstromzuschlag nach § 21 EEG, der bislang unverändert fortgilt. Im Gegenzug übernimmt der Betreiber echte Versorgerpflichten inklusive Reststromlieferung — aufwendiger als die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, dafür mit Zuschlag. Für Dacheigentümer zählt vor allem eines: Stromverbraucher im Gebäude machen das Dach wertvoller. Mieterstrom & GGV im Vergleich →
Netzverknüpfungspunkt (NVP)
Der Netzverknüpfungspunkt ist die Stelle, an der eine Anlage technisch an das öffentliche Stromnetz angeschlossen wird — festgelegt vom Netzbetreiber im Netzanschlussverfahren. Je weiter der NVP von der Fläche entfernt liegt, desto teurer wird die Kabeltrasse und desto weniger bleibt für die Pacht übrig. Bei Batteriespeichern ist der NVP das A und O: Ideal sind Flächen weniger als 2 km vom passenden Umspannwerk entfernt. Umspannwerk-Nähe selbst prüfen →
PPA (Power Purchase Agreement)
Ein PPA ist ein langfristiger Stromliefervertrag direkt zwischen Anlagenbetreiber und einem Abnehmer — etwa einem Industrieunternehmen — mit fest vereinbartem Preis über beispielsweise 10–15 Jahre, ganz ohne EEG-Förderung. PPAs machen Projekte auch außerhalb der Förderkulisse finanzierbar. Für Eigentümer ändert sich dadurch nichts Grundsätzliches: Die Pacht steht im Nutzungsvertrag und gilt unabhängig davon, wie der Betreiber seinen Strom verkauft.
Privilegierung (§ 35 BauGB)
Privilegierte Vorhaben dürfen im Außenbereich ohne Bebauungsplan gebaut werden — das Baugesetzbuch stuft sie dort als grundsätzlich erwünscht ein; eine Baugenehmigung bleibt trotzdem nötig. Für die Flächenverpachtung zählen vor allem: Photovoltaik im 200-m-Streifen entlang Autobahnen und Schienenwegen mit mindestens zwei Hauptgleisen (seit 2023) sowie seit Ende 2025 Batteriespeicher — im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit einer EE-Anlage oder ab 4 MW im 200-m-Umkreis einer Umspannanlage bzw. eines (auch stillgelegten) Kraftwerks ab 50 MW. Privilegierung spart oft ein bis zwei Jahre Verfahren. 200-m-Streifen → · BESS-Privilegierung →
Redispatch
Redispatch nennt man das Eingreifen der Netzbetreiber in die Fahrweise von Kraftwerken und Erneuerbaren-Anlagen, um Leitungsengpässe zu verhindern: Vor dem Engpass werden Anlagen gedrosselt, dahinter hochgefahren. Das kostet die Allgemeinheit jedes Jahr Milliarden und trifft besonders den erzeugungsstarken Osten. Batteriespeicher an den richtigen Netzknoten senken den Redispatch-Bedarf — ein Hauptgrund, warum Netzbetreiber im 50Hertz-Gebiet so viele Speicher-Anschlüsse zusagen. Batteriespeicher in Ostdeutschland →
Regelenergie
Regelenergie ist die Reserveleistung, mit der die Übertragungsnetzbetreiber die Netzfrequenz stabil bei 50 Hertz halten: Weicht die Erzeugung vom Verbrauch ab, muss binnen Sekunden Leistung zu- oder abgeschaltet werden. Beschafft wird sie in laufenden Auktionen. Batteriespeicher sind dafür ideal, weil sie schneller reagieren als jedes Kraftwerk — Regelenergie ist neben dem Börsenhandel eine der wichtigsten Erlösquellen von Speicherprojekten und damit ein Grund für die hohen Standortpachten. Was ein Großbatteriespeicher ist → Mehr zum Batteriespeicher-Standort →
Rückbaubürgschaft
Die Rückbaubürgschaft ist eine Bank- oder Versicherungsbürgschaft, die der Betreiber vor Baubeginn stellt und die den vollständigen Rückbau der Anlage am Laufzeitende absichert — auch dann, wenn es den Betreiber bis dahin nicht mehr gibt, denn sie besteht insolvenzfest fort. Für Eigentümer eine der wichtigsten Vertragsklauseln: Die Höhe sollte realistisch bemessen sein (bei Solarparks marktüblich 10.000–20.000 € je MW) und eine Anpassung an steigende Kosten vorsehen. Mehr zu Rückbau & Bürgschaft →
Solarpaket I
Das Solarpaket I ist ein im Mai 2024 in Kraft getretenes Gesetzespaket zum beschleunigten Ausbau der Photovoltaik. Die für Flächeneigentümer wichtigsten Punkte: Die Förderkulisse der benachteiligten Gebiete gilt seither bundesweit (Opt-out der Länder statt Opt-in), und mit der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG kam ein schlankes Modell für die Stromlieferung im Gebäude. Dazu zahlreiche Vereinfachungen bei Netzanschluss und kleineren Anlagen. Mehr zu benachteiligten Gebieten →
Umspannwerk
Ein Umspannwerk verbindet zwei Spannungsebenen des Stromnetzes — es transformiert zum Beispiel Hochspannung (110 kV) auf Mittelspannung (20 kV). Für Solarparks und vor allem für Batteriespeicher ist es das Tor zum Netz: Je näher die Fläche an einem passenden Umspannwerk mit freier Kapazität liegt, desto günstiger der Anschluss und desto höher die mögliche Pacht. Weniger als 2 km Entfernung gelten als ideal. Wo das nächste Umspannwerk steht, können Sie selbst nachschauen. Anleitung: Umspannwerk-Nähe prüfen →
Volleinspeisung & Überschusseinspeisung
Volleinspeisung heißt: Der gesamte erzeugte Strom geht ins Netz — das typische Modell verpachteter Dächer, denn der Betreiber refinanziert die Pacht über den Stromverkauf. Bei der Überschusseinspeisung wird der Strom zuerst im Gebäude selbst verbraucht und nur der Rest eingespeist — das Modell für Eigentümer, die selbst investieren. Welcher Weg sich rechnet, hängt vor allem vom Stromverbrauch vor Ort ab. Wir rechnen beide Varianten auf Wunsch offen gegeneinander: Dach verpachten oder selbst investieren.