Dachfläche

Mieterstrom & GGV: So wird Ihr Dach mit Stromverbrauchern wertvoller

Stand: 17. Juli 2026 · von Marcus Gallwitz

Kurz gesagt: Wird der Solarstrom vom Dach direkt im Gebäude verbraucht, spart das Projekt Netzentgelte. Es hängt dann auch weniger am Börsenpreis. Das macht Ihr Dach für Betreiber wertvoller. Ein Projekt, das mehr abwirft, kann auch mehr Pacht zahlen. Die zwei wichtigsten Modelle dafür sind der staatlich bezuschusste Mieterstrom (§ 21 EEG) und die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV, § 42b EnWG). Die GGV kommt mit weniger Bürokratie aus. Der Mieterstromzuschlag gilt bislang unverändert fort. Ob das nach der EEG-Novelle 2027 so bleibt, steht erst mit dem Gesetzestext fest. Die GGV ist im Energiewirtschaftsgesetz geregelt und von der Novelle nicht betroffen. Für Dächer mit Bewohnern oder Mietern werden sie damit zum wichtigsten Hebel bei der Pacht.

Warum Vor-Ort-Verbrauch das Dach wertvoller macht

Bei der klassischen Volleinspeisung geht jede Kilowattstunde ins Netz. Der Betreiber verkauft sie zum Börsenpreis, abzüglich aller Kosten. Bleibt der Strom dagegen im Gebäude, fallen die Netzentgelte weg und die Umlagen sinken. Er muss sich dann auch nicht mehr am Börsenpreis messen. Maßstab ist der viel höhere Endkundenpreis, den die Bewohner sonst zahlen.

In der Rechnung des Betreibers macht das einen gewaltigen Unterschied. Wer sauber rechnet, gibt einen Teil davon als höhere Dachpacht weiter. Bei der Dachverpachtung lautet die wichtigste Frage deshalb längst nicht mehr nur „Wie groß ist das Dach?“ Mindestens genauso wichtig ist die Frage: „Wer verbraucht darunter Strom?“

Die zwei Modelle im Vergleich

🏠 Mieterstrom (§ 21 EEG)⚡ GGV (§ 42b EnWG)
PrinzipBetreiber beliefert Bewohner als StromlieferantSolarstrom wird im Gebäude aufgeteilt, ohne Lieferantenrolle
FörderungStaatlicher Mieterstromzuschlag je kWhKeine direkte Förderung, dafür kaum Bürokratie
ReststromBetreiber liefert KomplettpaketJeder behält seinen eigenen Stromvertrag
PflichtenVoller Lieferantenstatus (Abrechnung, Meldewesen)Deutlich reduziert
Typisch fürGrößere MehrfamilienhäuserKleinere MFH und gemischte Objekte

Welches Modell passt, entscheidet der Betreiber. Er schaut dafür auf Gebäudegröße, Mieterstruktur und Verbrauchsprofil. Als Eigentümer müssen Sie das nicht bis ins Letzte durchdringen. Es reicht zu wissen, dass es beide Modelle gibt. Beide sind heute nutzbar, und Ihr Gebäude kommt womöglich dafür in Frage.

Diese Gebäude profitieren am meisten

Am meisten haben Mehrfamilienhäuser davon. Je mehr Wohneinheiten, desto besser die Abnahmebasis. Die Bewohner freuen sich über günstigeren Solarstrom vom eigenen Dach.

Gut passen auch Gewerbeobjekte mit Mietern. Das sind Praxen und Büros, Werkstätten oder Läden. Dort brauchen die Mieter Strom genau dann, wenn die Sonne liefert. In gemischt genutzten Objekten mit Gewerbe unten und Wohnen oben verteilt sich der Verbrauch ideal über den Tag. Und schließlich gibt es Hallen mit stromintensiven Mietern. Dort laufen Kühlung, Produktion oder Ladeinfrastruktur (mehr zur Hallendach-Verpachtung).

Für Ihre Pacht läuft also alles auf eine Frage hinaus: Gibt es Stromverbraucher im Gebäude? Wenn ja, erwähnen Sie das unbedingt in Ihrer Anfrage. Es ist der größte einzelne Werttreiber.

Ab 2027 erst recht: die Modelle mit Zukunft

Die geplante EEG-Novelle 2027 verschiebt die Gewichte. Die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen entfällt. Es bleibt eine befristete Übergangszahlung ab 5,2 ct/kWh. Bei großen Anlagen werden in guten Börsenjahren Erlöse abgeschöpft. Und Anlagen ohne Speicher sollen dauerhaft auf 50 % ihrer Leistung gekappt werden. Der Mieterstromzuschlag gilt bislang unverändert fort. Die GGV steht im Energiewirtschaftsgesetz. Von der EEG-Novelle ist sie gar nicht betroffen.

Bei Gewerbeobjekten kommt ein zweiter Hebel dazu, den viele übersehen. Betriebe mit Lastgangmessung zahlen zusätzlich für ihre höchste bezogene Leistung. Ein Speicher kappt diese Spitzen und senkt die Netzkosten spürbar. Wie das funktioniert, steht im Ratgeber zur Lastspitzenkappung.

Dächer ohne Verbraucher darunter verlieren damit an Attraktivität. Dächer mit Verbrauchern gewinnen. Wer ein Mehrfamilienhaus oder ein vermietetes Gewerbeobjekt besitzt, hat ab 2027 die besseren Karten.

Was Sie als Eigentümer tun müssen: nur melden

Die Modelle klingen kompliziert, für Sie bleibt es einfach. Sie verpachten das Dach. Um alles Weitere kümmert sich der Betreiber: Anlage und Messkonzept, Abrechnung und Lieferpflichten. Ihre Mieter bekommen ein freiwilliges Angebot für günstigen Solarstrom und können ihren Versorger weiter frei wählen. Sie selbst haben eine laufende Pacht, ein energetisch aufgewertetes Objekt und obendrein ein gutes Argument bei der Vermietung.

Melden Sie Ihr Dach unverbindlich. Nennen Sie am besten die Anschrift und wer im Gebäude Strom verbraucht. Sie erhalten in der Regel innerhalb von 48 Stunden (werktags) eine ehrliche Ersteinschätzung, kostenlos.


Stand August 2026; EEG-2027-Angaben nach dem vom Kabinett am 29.07.2026 beschlossenen Entwurf — Bundestag und Bundesrat beraten ab Herbst, Änderungen möglich.

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein (Stand 17. Juli 2026) und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Ob und wie die beschriebenen Regelungen und Zahlen auf Ihre Fläche zutreffen, ist eine Einzelfallfrage — lassen Sie Verträge vor der Unterschrift von Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar prüfen.

FAQ

Häufige Fragen zum Thema

Was ist der Unterschied zwischen Mieterstrom und GGV?

Beim Mieterstrom nach § 21 EEG beliefert der Anlagenbetreiber die Bewohner mit Solarstrom und bekommt dafür einen staatlichen Zuschlag. Im Gegenzug hat er die Pflichten eines Stromlieferanten. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG ist schlanker. Der Solarstrom wird ohne Lieferantenpflichten im Gebäude verteilt, und für den Rest behält jeder Teilnehmer seinen normalen Stromvertrag.

Warum steigert Vor-Ort-Verbrauch die Dachpacht?

Strom, der direkt im Gebäude verbraucht wird, spart Netzentgelte und hängt weniger an den Börsenpreisen. Das Projekt verdient damit an jeder Kilowattstunde mehr als bei reiner Einspeisung. Ein Teil dieser besseren Wirtschaftlichkeit kommt als höhere Pacht bei Ihnen als Eigentümer an.

Für welche Gebäude lohnt sich Mieterstrom oder GGV?

Für Mehrfamilienhäuser ab einigen Wohneinheiten und für Gewerbeobjekte mit Mietern, die tagsüber Strom verbrauchen. Als Faustregel gilt: Je mehr Strom unter dem eigenen Dach verbraucht wird, desto wertvoller ist das Projekt. Das reicht vom Wohnblock über das Ärztehaus bis zur Gewerbehalle mit mehreren Einheiten.

Bleibt der Mieterstromzuschlag nach der EEG-Reform 2027 erhalten?

Derzeit gilt der Mieterstromzuschlag unverändert fort. Aus den bekannt gewordenen Eckpunkten des überarbeiteten Entwurfs ist auch keine Änderung daran bekannt. Sicher ist das aber erst, wenn der Gesetzestext beschlossen ist. Die GGV steht ohnehin außerhalb des EEG, sie ist im Energiewirtschaftsgesetz geregelt und von der Novelle nicht betroffen. Beide Modelle gehören damit zu den verlässlicheren Wegen für Dach-PV ab 2027, während die klassische Volleinspeisung an Attraktivität verliert.

Muss ich mich als Eigentümer um die Mieterbelieferung kümmern?

Nein. Sie verpachten das Dach, und um Anlage, Abrechnung und alle Lieferpflichten kümmert sich der Betreiber. Ihre Mieter bekommen günstigen Solarstrom vom Dach angeboten, können ihren Versorger aber weiter frei wählen. Für Sie heißt das eine höhere Pacht und ein attraktiveres Objekt, ohne zusätzlichen Aufwand.

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