Direktvermarktung einfach erklärt: Was Verpächter wissen sollten
Kurz gesagt: Direktvermarktung heißt, dass der Solarstrom an der Börse verkauft wird statt zum festen Satz eingespeist, abgesichert durch die Marktprämie. Für Anlagen über 100 kW ist das heute schon Pflicht und damit für praktisch jedes Projekt der Dach- und Flächenverpachtung der Normalfall. Sie als Verpächter haben damit nichts zu tun, Ihre Pacht steht im Vertrag. Wissen sollten Sie es trotzdem: Das System erklärt, warum Dächer mit Stromverbrauchern und Projekte mit Speicher immer wertvoller werden.
Das Prinzip in drei Sätzen
Bei der klassischen Einspeisevergütung bekam der Betreiber für jede Kilowattstunde einen festen Betrag vom Netzbetreiber, 20 Jahre lang und unabhängig vom Marktgeschehen. Bei der Direktvermarktung verkauft ein Dienstleister den Strom an der Strombörse. Weil die Preise dort schwanken, gleicht die Marktprämie die Lücke zwischen dem Börsenerlös und einem gesetzlich festgelegten „anzulegenden Wert“ aus.
Der Betreiber ist damit Marktteilnehmer mit Absicherung nach unten. Er hat zugleich einen Anreiz, Strom dann zu liefern, wenn er gebraucht wird.
Wer muss in die Direktvermarktung?
| Stand | Pflicht ab |
|---|---|
| Heute (geltendes Recht) | 100 kW installierte Leistung |
| 2027 (EEG-Novelle, Kabinettsbeschluss 29.07.2026) | 50 kW |
| 2028 | 25 kW |
| 2029 | 7 kW |
Zur Einordnung: Ein verpachtetes Hallendach von 1.000 m² trägt grob 200 kWp, ein Solarpark ein Vielfaches. Verpachtungsprojekte laufen also längst über die Direktvermarktung. Die Novelle holt jetzt schrittweise auch die kleinen Anlagen ins System. Was sich dort im Detail ändert, steht im Ratgeber zur EEG-Novelle 2027.
Warum Sie das als Verpächter trotzdem interessieren sollte
Das System erklärt, warum Ihre Pacht sicher ist und wo sie herkommt. Der Betreiber trägt das Vermarktungsrisiko, Ihre Pacht ist davon vertraglich entkoppelt. Was der Markt sehr wohl beeinflusst, ist die Frage, wie viel Pacht ein Betreiber für welche Fläche überhaupt bieten kann.
Belohnt wird dabei Flexibilität, und das verschiebt die Flächenwerte. Seit dem Solarspitzengesetz gibt es für Neuanlagen keine Förderung in Stunden mit negativen Börsenpreisen. Reiner Mittags-Solarstrom wird an sonnigen Tagen immer weniger wert. Mehr Pacht zahlen Betreiber deshalb dort, wo der Strom an der Börse vorbeigeht oder zeitlich verschoben werden kann:
- Dächer mit Verbrauchern im Gebäude, wo der Strom vor Ort genutzt wird. Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung machen daraus ein Geschäftsmodell
- Projekte mit Batteriespeicher, die die Mittagsspitze in die Abendstunden verlagern. Nach dem EEG-2027-Entwurf entfällt mit Speicher sogar die geplante 50-%-Kappung
- Speicher-Standorte selbst: Großspeicher verdienen am Strommarkt und sind von der Förderkulisse weitgehend unabhängig
Und es hilft gegen Panik-Marketing. Wer Ihnen erzählt, ohne feste Einspeisevergütung „lohne sich nichts mehr“, ignoriert, dass die großen Anlagen seit Jahren erfolgreich direkt vermarkten. Seriöse Projekte rechnen mit dem Marktsystem, nicht dagegen.
Aus unserer Praxis: Planen Sie mit der Mindestpacht
Viele Pachtverträge für Solarparks kombinieren eine feste Mindestpacht mit einer Umsatzbeteiligung. Wie hoch diese am Ende ausfällt, können wir ehrlicherweise nicht vorab sagen. Sie hängt an den Erlösen, und die hängen vom Ertrag, von den Sonnenstunden und davon ab, ob ein Speicher mitläuft. Das ist die direkte Folge der Direktvermarktung: Der Strom wird zu Marktpreisen verkauft, nicht zu einem festen Satz.
Planen sollten Sie deshalb mit der Mindestpacht. Sie ist im Vertrag fest vereinbart und hängt nicht am Strompreis. Die Umsatzbeteiligung ist das, was in guten Jahren dazukommt.
Fazit
Direktvermarktung ist kein Grund zur Sorge. Sie ist der Normalbetrieb des Marktes, in dem Ihre Fläche verpachtet wird. Für Sie läuft am Ende alles auf eine Frage hinaus: Was macht Ihre Fläche in diesem System wertvoll? Verbraucher vor Ort, Netznähe und Speichereignung prüfen wir bei der kostenlosen Ersteinschätzung. Melden Sie Ihre Fläche oder Ihr Dach unverbindlich, Antwort in der Regel innerhalb von 48 Stunden (werktags).
Stand 30.07.2026. EEG-2027-Angaben nach dem Kabinettsentwurf vom 29.07.2026 — das parlamentarische Verfahren läuft, Details können sich ändern. Dieser Beitrag erklärt Grundprinzipien und ersetzt keine individuelle Beratung.
Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein (Stand 30. Juli 2026) und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Ob und wie die beschriebenen Regelungen und Zahlen auf Ihre Fläche zutreffen, ist eine Einzelfallfrage — lassen Sie Verträge vor der Unterschrift von Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar prüfen.