KI-generiertes Bild: hoch aufgeständerte Solarmodule über einem Kartoffelacker KI-generiert
Agri-Photovoltaik

Agri-Photovoltaik: Strom ernten, ohne den Acker aufzugeben

Agri-PV nutzt dieselbe Fläche zweimal — Landwirtschaft bleibt Hauptnutzung, die Stromerzeugung kommt dazu. Standardisiert nach DIN SPEC 91434, mit der Möglichkeit, die Flächenprämie weitgehend zu erhalten.

Was Agri-Photovoltaik ist — in drei Sätzen

Ein klassischer Solarpark nimmt die Fläche für die Laufzeit aus der Produktion. Agri-PV dreht das um: Die landwirtschaftliche Nutzung bleibt die Hauptnutzung, die Module kommen darüber oder dazwischen. Damit das kein Etikettenschwindel wird, definiert die DIN SPEC 91434:2021-05, wie viel Fläche bewirtschaftbar bleiben muss und was ein Nutzungskonzept enthalten soll.

Zwei Erträge

Ernte und Pacht von derselben Fläche. Der landwirtschaftliche Betrieb läuft weiter — das unterscheidet Agri-PV von jeder anderen Form der Flächenverpachtung.

Prämie weitgehend erhalten

Werden die Voraussetzungen der GAPDZV eingehalten, bleibt die Fläche förderfähig — als Faustregel rund 85 %. Was dafür gelten muss

Bessere Akzeptanz

Sichtbar erhaltene Landwirtschaft erleichtert das Gespräch in Gemeinde und Nachbarschaft häufig spürbar — ein praktischer Vorteil im Genehmigungsverfahren.

Die zwei Kategorien der DIN SPEC 91434

Die Norm unterscheidet nach der Frage, wo bewirtschaftet wird — unter den Modulen oder zwischen ihnen.

Kategorie IKategorie II
Bauformhoch aufgeständert, Module über der Kulturbodennah, Bewirtschaftung zwischen den Reihen
Lichte Höhemindestens 2,10 mkeine Mindesthöhe dieser Art
Max. Flächenverlust10 %15 %
Typische KulturenObst, Beeren, Wein, GemüseAckerkulturen, Grünland, Beweidung
Aufwandhöher — Tragwerk über der Kulturgeringer, näher am klassischen Solarpark

Beide Kategorien verlangen ein landwirtschaftliches Nutzungskonzept sowie die Ermittlung von Referenzertrag und Ertragsreduktion. Ausführlich im Ratgeber DIN SPEC 91434 erklärt.

Hoch aufgeständerte Anlagen schützen empfindliche Kulturen vor Hagel, Starkregen und Hitze. Die Module ersetzen teils Hagelnetze und Folientunnel, und in trockenen Jahren kann der Schatten sogar Erträge stabilisieren. Senkrechte Modulreihen, oft in Ost-West-Richtung, lassen breite Fahrgassen für normale Maschinen. Der Acker bleibt weitgehend unverändert, und der Strom kommt bevorzugt morgens und abends, wenn er wertvoller ist.

Weniger Pacht, dafür Ernte und Prämie: So rechnet sich Agri-PV

Die Pacht je Hektar liegt spürbar unter der eines klassischen Solarparks. Die Anlage ist teurer im Bau und belegt die Fläche weniger dicht. Wie groß der Abstand ausfällt, hängt stark an der Bauform. Auch bei Agri-PV ist eine garantierte Mindestpacht plus Umsatzbeteiligung üblich.

Dafür läuft der landwirtschaftliche Ertrag ganz oder teilweise weiter, bei Sonderkulturen manchmal sogar stabiler als ohne Module. Die Flächenprämie bleibt bei normgerechten Anlagen für rund 85 Prozent der Fläche erhalten, weil die nutzbare Fläche um höchstens 15 Prozent schrumpfen darf. Rechnen Sie also mit einem Abschlag. Beim klassischen Solarpark entfällt die Prämie ganz.

Ob Pacht, Ernte und Prämie zusammen mehr bringen als die höhere Pacht eines klassischen Parks, ist eine Einzelfallrechnung. Sie hängt an Kultur, Region, Netzanschluss und Projektgröße. Diese Gegenüberstellung machen wir in der Ersteinschätzung mit. Wie die beiden Wege im Detail abschneiden, steht im Ratgeber Agri-PV oder klassischer Solarpark.

Hofnahe Agri-PV bis 2,5 Hektar kommt ohne Bebauungsplan aus

Vielen Betrieben entgeht dieser Weg: Eine hofnahe Agri-PV-Anlage ist im Außenbereich privilegiert und braucht keinen Bebauungsplan der Gemeinde. § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB verlangt dafür alle der folgenden Voraussetzungen.

  • Es ist eine „besondere Solaranlage“ nach § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Buchst. a, b oder c EEG: Acker mit gleichzeitigem Nutzpflanzenanbau, mit Dauerkulturen oder mehrjährigen Kulturen, oder Grünland mit fortgesetzter Dauergrünland-Nutzung. Moorboden, Naturschutzgebiet und Nationalpark sind ausgeschlossen.
  • Die Anlage steht in räumlich-funktionalem Zusammenhang mit einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung.
  • Ihre Grundfläche beträgt höchstens 25.000 Quadratmeter, also 2,5 Hektar.
  • Je Hofstelle oder Betriebsstandort gibt es nur eine solche Anlage.

Das ist ein Betriebsmodell, kein Verpächtermodell. Der Zusammenhang mit einem eigenen Betrieb ist Voraussetzung. Wer seine Fläche nur verpachten will, kommt über diesen Weg nicht in die Privilegierung. Für aktive Betriebe ist es dagegen der schnellste Weg zu einer eigenen Anlage in überschaubarer Größe.

Der Rückbau ist mitgeregelt. § 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB nennt die Nummer 9 ausdrücklich: Eine Verpflichtungserklärung zum Rückbau und zur Entsiegelung nach dauerhafter Nutzungsaufgabe ist Voraussetzung für die Zulassung. Größere Projekte über 2,5 Hektar laufen weiter über die Bauleitplanung der Gemeinde, wie beim klassischen Solarpark. Wie sich dieser Weg zu den übrigen Privilegierungen für Trasse, Dach und Speicher verhält, steht im Überblick Ohne Bebauungsplan bauen.

Auch im EEG ist Agri-PV fest verankert und wird in den Ausschreibungen berücksichtigt. Das hilft im Gespräch mit der Gemeinde. Wo ein klassischer Park auf Widerstand stößt („unsere Äcker verschwinden unter Glas“), fällt die Zustimmung zur Doppelnutzung oft leichter. Das kennen wir aus der eigenen Projektpraxis unserer Partnerschaft.

Eignet sich Ihre Fläche für Agri-PV?

  • Kultur: Sonderkulturen und Grünland passen am besten — sie bestimmen die Bauform, nicht umgekehrt
  • Netzanschluss: ein Anschlusspunkt in unmittelbarer Nähe ist der entscheidende Punkt — er bestimmt, ob sich die Erschließung trägt
  • Größe: keine feste Untergrenze. Erschließungskosten (Netzanschluss, Trasse, Zuwegung, Gutachten) fallen weitgehend unabhängig von der Flächengröße an: Bei kurzem Weg zum Netz geht auch kleiner, sonst braucht es mehr Fläche — oft aus den Flächen mehrerer benachbarter Eigentümer
  • Aktiver Betrieb: Agri-PV lohnt sich vor allem, wenn tatsächlich weiter bewirtschaftet wird — sonst ist der klassische Solarpark der einfachere Weg
  • Arbeitsaufwand: Bewirtschaftung zwischen Modulreihen kostet Zeit und verlangt Disziplin bei Wendemanövern und Arbeitsbreiten. Wer die Fläche ohnehin abgeben will, fährt mit dem klassischen Park einfacher
  • Gemeinde: die Doppelnutzung ist im Verfahren häufig das bessere Argument
  • Lage: interessant sind auch Flächen in einem benachteiligten Gebiet mit gutem Netzanschluss

Wenn Sie unsicher sind, ob Agri-PV oder ein klassischer Solarpark für Ihre Fläche sinnvoller ist: Wir rechnen beide Varianten durch, bevor Sie sich festlegen.

FAQ

Häufige Fragen zu Agri-Photovoltaik

Was ist Agri-Photovoltaik?

Agri-Photovoltaik — kurz Agri-PV, auch Agrivoltaik — ist die gleichzeitige Nutzung derselben Fläche für Landwirtschaft und Stromerzeugung. Die Module stehen entweder hoch aufgeständert über der Kultur oder senkrecht zwischen den Bewirtschaftungsstreifen; die landwirtschaftliche Nutzung bleibt dabei die Hauptnutzung. Die Anforderungen dafür sind in der DIN SPEC 91434:2021-05 festgelegt.

Was unterscheidet Agri-PV von einem normalen Solarpark?

Beim klassischen Solarpark geht die Fläche für die Laufzeit aus der landwirtschaftlichen Produktion — abgesehen von Schafbeweidung. Bei Agri-PV wird weiter geerntet. Das bedeutet aufwendigere Technik, größere Modulabstände und damit weniger Leistung je Hektar, dafür bleibt der landwirtschaftliche Betrieb bestehen, und die Fläche bleibt unter bestimmten Voraussetzungen für Direktzahlungen förderfähig.

Welche Kategorien unterscheidet die DIN SPEC 91434?

Die Norm unterscheidet zwei Bauformen. Kategorie I sind hoch aufgeständerte Anlagen mit einer lichten Höhe von mindestens 2,10 Metern, unter denen bewirtschaftet wird; der Flächenverlust darf höchstens 10 Prozent betragen. Kategorie II sind bodennahe Anlagen, bei denen zwischen den Modulreihen bewirtschaftet wird; hier sind bis zu 15 Prozent Flächenverlust zulässig. Beide Kategorien verlangen ein landwirtschaftliches Nutzungskonzept sowie die Ermittlung von Referenzertrag und Ertragsreduktion.

Bleibt die EU-Flächenprämie bei Agri-PV erhalten?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja, aber nicht auf der vollen Fläche. Nach § 12 Absatz 4 Nummer 6 in Verbindung mit Absatz 5 GAPDZV bleibt eine Fläche mit Agri-PV-Anlage förderfähig, wenn die Bearbeitung mit üblichen landwirtschaftlichen Methoden, Maschinen und Geräten nicht ausgeschlossen ist und die landwirtschaftlich nutzbare Fläche unter Zugrundelegung der DIN SPEC 91434:2021-05 um höchstens 15 Prozent verringert wird. Als Faustregel bleiben damit rund 85 Prozent der Fläche förderfähig. Die Feststellung im Einzelfall trifft die zuständige Behörde; den Nachweis führt der Betriebsinhaber.

Ist die Pacht bei Agri-PV höher oder niedriger als beim Solarpark?

Je Hektar spürbar niedriger, und das ist keine Kleinigkeit: Der Bau ist aufwendiger, und die Anlage belegt die Fläche weniger dicht. Das Thünen-Institut hat die Stromgestehungskosten von Agri-PV 2026 je nach Bauform 4 bis 148 Prozent über denen einer konventionellen Freiflächenanlage ermittelt — was die Anlage mehr kostet und weniger erzeugt, kann der Betreiber nicht als Pacht ausschütten. Dafür behalten Sie den landwirtschaftlichen Ertrag der Fläche ganz oder teilweise. Ob die Kombination unter dem Strich mehr bringt als ein klassischer Park, ist eine Rechenfrage — wir stellen beide Varianten gegenüber, ohne Ihnen eine Variante vorzugeben.

Welche Kulturen eignen sich für Agri-PV?

Bewährt sind Sonderkulturen wie Beeren, Obst und Wein, die vom Schutz hoch aufgeständerter Module profitieren, außerdem Grünland mit Beweidung sowie Ackerkulturen zwischen senkrecht stehenden Modulreihen. Weniger geeignet sind Kulturen, die maximale Einstrahlung brauchen und mit sehr großen Maschinen bearbeitet werden. Die Kulturwahl bestimmt die Bauform — nicht umgekehrt.

Ist eine Agri-PV-Anlage im Außenbereich genehmigungsfrei?

Nein. Agri-PV braucht wie andere Freiflächenanlagen eine Genehmigungsgrundlage. In der Regel führt der Weg über die Bauleitplanung der Gemeinde. Eine Ausnahme gilt für die hofnahe Anlage eines aktiven Betriebs bis 25.000 Quadratmeter: Sie ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB privilegiert und braucht keinen Bebauungsplan der Gemeinde. Die Doppelnutzung erhöht in der Praxis häufig die Akzeptanz im Verfahren, weil die Landwirtschaft sichtbar bleibt. Wie die Lage für Ihre Fläche aussieht, prüfen wir in der Ersteinschätzung.

Ist Schafbeweidung unter einem Solarpark schon Agri-PV?

Nein. Beweidung unter einem normalen Solarpark ist sinnvoll und weit verbreitet, erfüllt aber nicht die Anforderungen der DIN SPEC 91434. Die Vorteile echter Agri-PV gelten dort deshalb nicht, auch nicht bei der Flächenprämie. Beim klassischen Solarpark entfällt die Agrarförderung ganz. Wer die Prämie für rund 85 Prozent der Fläche behalten will, braucht eine normgerechte Anlage mit landwirtschaftlichem Nutzungskonzept.

Ab welcher Flächengröße ist Agri-PV interessant?

Das lässt sich nicht an einer Hektarzahl festmachen. Entscheidend ist das Verhältnis zwischen Erschließungskosten und Projektgröße: Netzanschluss, Kabeltrasse, Zuwegung und Gutachten fallen weitgehend unabhängig davon an, wie groß die Fläche ist. Liegt ein leistungsfähiger Anschlusspunkt in unmittelbarer Nähe — etwa ein Umspannwerk oder eine Hochspannungsleitung —, kann deshalb auch eine kleinere Fläche funktionieren. Ist der Weg zum Netz weit, muss das Projekt entsprechend größer sein, damit sich die Erschließung trägt; dann werden häufig benachbarte Flächen mehrerer Eigentümer zu einem Projekt zusammengefasst. Dazu kommen die Kultur und die Haltung der Gemeinde. Eine belastbare Antwort ergibt sich erst nach Prüfung von Netznähe und Erschließungsaufwand.

Praxiswissen

Ratgeber zu Agri-Photovoltaik

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Quellen

  • § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB: Privilegierung hofnaher besonderer Solaranlagen, Rückbauverpflichtung nach Absatz 5 Satz 2
  • § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EEG: Definition der besonderen Solaranlagen (Buchst. a bis c), einschließlich der Anforderungen aus der Festlegung der Bundesnetzagentur nach § 85c EEG
  • § 12 Abs. 4 Nr. 6 in Verbindung mit Abs. 5 GAPDZV: Förderfähigkeit der Fläche bei Doppelnutzung
  • DIN SPEC 91434:2021-05: Anforderungen an Agri-Photovoltaik-Anlagen

Stand: September 2026. Gesetze am amtlichen Text geprüft. Förder- und Prämiendetails hängen vom Einzelfall ab und werden in der Projektplanung verbindlich geklärt; diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

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