Großbatteriespeicher: Was das ist, wie groß, wie viel Fläche
Kurz gesagt: Ein Großbatteriespeicher, auch Batteriegroßspeicher oder BESS genannt, ist eine Batterieanlage im Megawatt-Maßstab, die Strom aus dem Netz aufnimmt und später wieder abgibt. Sie versorgt kein einzelnes Gebäude. Ihr Gegenüber ist das Stromnetz. Typische Projekte in Deutschland liegen heute zwischen 20 und 300 Megawatt, einzelne im Gigawatt-Bereich. Der Flächenbedarf ist dabei erstaunlich klein: Nach einer Faustregel des Fraunhofer ISE passen rund 200 Megawattstunden auf einen Hektar, bei zweistündigen Speichern grob 100 Megawatt. Für Grundstückseigentümer zählt darum weniger die Größe der Fläche als die Entfernung zum nächsten Netzanschlusspunkt.
Die drei Größenklassen — und warum sie ständig verwechselt werden
Der Begriff „Batteriespeicher“ umfasst Anlagen, die um den Faktor Hunderttausend auseinanderliegen. Das führt regelmäßig zu Missverständnissen, gerade bei Fragen nach Kosten, Gefahren oder Flächenbedarf.
| Heimspeicher | Gewerbespeicher | Großbatteriespeicher | |
|---|---|---|---|
| Kapazität | 5–15 kWh | 30–500 kWh | ab etwa 1 MWh, meist 40–600 MWh |
| Zweck | Eigenverbrauch am Abend | Lastspitzen kappen, Eigenverbrauch | Netzdienstleistung und Stromhandel |
| Anschluss | Hausanschluss, Niederspannung | Betriebsanschluss, meist Mittelspannung | eigene Übergabestation, Mittel- oder Hochspannung |
| Aufstellung | Keller, Hauswirtschaftsraum | Technikraum oder Container | Freifläche mit Batteriecontainern |
| Wer betreibt | Eigentümer selbst | Betrieb selbst | Projektgesellschaft oder Energieunternehmen |
Der mittlere Fall, der Gewerbespeicher zur Kappung von Lastspitzen, ist ein eigenes Thema und im Ratgeber zur Lastspitzenkappung beschrieben. Um diesen geht es hier nicht. Dieser Artikel behandelt die dritte Klasse: Anlagen, für die ein Betreiber ein Grundstück sucht.
Woraus ein Großbatteriespeicher besteht
Von außen sieht eine solche Anlage aus wie ein Feld aus Seecontainern hinter einem Zaun. Dahinter stecken vier Bestandteile.
In den Batteriecontainern stehen die Batteriemodule, heute weit überwiegend in Lithium-Eisenphosphat-Technik (LFP). Diese Chemie hat eine geringere Energiedichte als andere Lithium-Varianten, gilt aber als thermisch robuster. Das ist einer der Gründe, warum sie sich im stationären Bereich durchgesetzt hat.
Die Wechselrichter wandeln zwischen dem Gleichstrom der Batterien und dem Wechselstrom des Netzes. Die Übergabestation ist faktisch ein eigenes kleines Umspannwerk, das die Anlage auf die Netzspannung bringt.
Dazu kommen Kühlung und Brandschutz: Klimatisierung, Brandfrüherkennung und ein mit der örtlichen Feuerwehr abgestimmtes Sicherheitskonzept. Was das konkret bedeutet, auch zu Lärm und Abständen, steht im Ratgeber Ist ein Batteriespeicher gefährlich?.
Wie viel Fläche das wirklich braucht
Hier liegt die größte Überraschung für die meisten Eigentümer. Das Fraunhofer ISE leitet in seiner Kurzstudie zu Batteriespeichern an ehemaligen Kraftwerksstandorten aus einer realen Anlage einen Flächenbedarf von 50 m² je MWh ab, also 5 Hektar je Gigawattstunde (PDF, Fraunhofer ISE, 2022). Flächen für Umspanntechnik und Wartungswege kommen dort ausdrücklich hinzu. Das entspricht rund 200 MWh je Hektar.
Bei den heute üblichen Speichern mit zwei Stunden Speicherdauer heißt das grob 100 MW je Hektar. Mit Wegen, Abständen und je nach Zuschnitt bleiben realistisch etwa 50 bis 100 MW.
Praktisch kann schon ein halber Hektar genügen. Große Ackerflächen sind für einen Speicher nicht nötig. Eine Restfläche neben einem Umspannwerk ist oft der bessere Standort als zehn Hektar bester Boden ohne Netzanschluss in der Nähe. Wie sich das auf die Pacht auswirkt, steht im Ratgeber Batteriespeicher-Pacht pro Hektar.
Womit die Anlage Geld verdient
Ein Großbatteriespeicher erzeugt keinen Strom. Er verdient daran, dass Strom zu verschiedenen Zeiten unterschiedlich viel wert ist und dass das Netz Flexibilität braucht.
Geld bringt zunächst der Handel mit Preisunterschieden: laden, wenn viel Wind- und Solarstrom im Netz ist und die Börsenpreise niedrig sind, einspeisen, wenn wenig erzeugt wird. Seit dem Solarspitzengesetz vom 25.02.2025 gibt es für neue Anlagen in Stunden mit negativen Börsenpreisen keine Vergütung mehr, was den Wert der Verschiebung erhöht.
Dazu kommt die Regelenergie. Die Netzfrequenz muss dauerhaft bei 50 Hertz gehalten werden, und Batterien reagieren dafür schneller als jedes konventionelle Kraftwerk. Das wird entsprechend vergütet.
Und schließlich lassen sich Netzengpässe vermeiden: Was heute abgeregelt wird, ließe sich teilweise speichern. Daher kommt die aktuelle Bautätigkeit.
Die Netzbetreiber mussten 2025 rund 15.549 Gigawattstunden Erzeugung herunterregeln, etwa 60 Prozent davon aus erneuerbaren Energien (Bundesnetzagentur, Netzengpassmanagement, Jahreszahlen 2025). Die abgeregelte Solarstrommenge stieg im selben Jahr auf rund 2,7 Milliarden Kilowattstunden, etwa 94 Prozent mehr als im Vorjahr.
Wie viel ein einzelner Speicher daraus erlöst, hängt von Marktpreisen ab und schwankt erheblich. Betreiber rechnen Standorte deshalb einzeln durch; belastbare Pauschalwerte gibt es nicht.
Wo in Deutschland gebaut wird
Der Schwerpunkt liegt im Osten, und dahinter steht ein physikalischer Grund: Die 50Hertz-Regelzone erzeugt mehr Wind- und Solarstrom, als die Leitungen nach Westen und Süden in Spitzenstunden abtransportieren können.
Allein im Übertragungsnetz der 50Hertz-Zone haben rund 25 Großspeicher mit etwa 11 Gigawatt eine Anschlusszusage bis Ende 2029 (50Hertz, Stand November 2025). Sichtbare Beispiele:
- Förderstedt in Sachsen-Anhalt, ein Projekt mit 300 MW und über 700 MWh direkt am 50Hertz-Umspannwerk, Baustart November 2025
- Klostermansfeld in Sachsen-Anhalt, geplant bis 1.000 MW und bis zu 5.700 MWh am künftigen SuedOstLink-Knoten, Inbetriebnahme vorgesehen 2028
- Schwarze Pumpe in der Lausitz, einer der ersten Großbatteriespeicher Deutschlands, am Standort eines Kraftwerks
- Schwerin in Mecklenburg-Vorpommern, Pionieranlage mit 15 MWh, an der schon früh der Schwarzstart erprobt wurde
Fast immer sind es Standorte, an denen der Netzanschluss bereits existiert: Kraftwerksstandorte, Umspannwerke, Industriebrachen. Ausführlich im Ratgeber zu Kraftwerks- und Konversionsstandorten und zur 50Hertz-Zone.
Was einen Standort geeignet macht
Für Eigentümer lässt sich die Frage auf vier Punkte eindampfen.
Netznähe ist der wichtigste Faktor, mit Abstand. Je weiter der Netzverknüpfungspunkt entfernt liegt, desto teurer wird die Kabeltrasse, und desto weniger bleibt für die Pacht. Wie sich das ohne Fachkenntnis vorab abschätzen lässt, steht im Ratgeber Umspannwerk in der Nähe prüfen.
Beim Baurecht gilt seit dem 23.12.2025: Batteriespeicher sind im Außenbereich unter bestimmten Voraussetzungen nach § 35 BauGB privilegiert, unter anderem im 200-Meter-Umkreis von Umspannanlagen und bei einer Mindestleistung von 4 Megawatt. Außerhalb dieser Fälle führt der Weg über den Bebauungsplan der Gemeinde. Beides erklärt der Ratgeber zur Privilegierung im Außenbereich.
Dann zählen Zuschnitt und Zuwegung. Die Container kommen per Schwerlasttransport; eine befahrbare Zufahrt und eine einigermaßen ebene Fläche sind praktische Voraussetzungen.
Keine Rolle spielt die Bodenqualität. Ackerzahl und Bodenpunkte sind für einen Speicherbetreiber ohne Bedeutung, er erzeugt keine Ernte. Flächen, die landwirtschaftlich schwach sind, können deshalb sehr wohl attraktive Speicherstandorte sein.
Was das für Ihre Fläche bedeutet
Speicherbetreiber rechnen nicht pro Hektar, sondern pro Megawatt Anschlussleistung. Üblich sind in der Praxis etwa 500 bis 1.000 € je MW und Jahr. Weil auf einen Hektar viel Leistung passt, ergeben sich daraus Hektar-Werte, die deutlich über der Solarpacht liegen. Die vollständige Rechnung samt Marktvergleich steht im Pacht-Ratgeber. Dort steht auch, wie Sie Angebote in €/m², €/ha oder €/MWh vergleichbar machen.
Wichtig zur Einordnung: Ob und wie viel Anschlusskapazität an einem Punkt frei ist, lässt sich öffentlich nicht einsehen. Das klärt erst die Netzanfrage beim zuständigen Netzbetreiber. Jede Vorabeinschätzung, unsere eingeschlossen, arbeitet mit Indizien: Entfernung, Spannungsebene, bekannte Projekte im Umfeld.
Von der Flächensicherung bis zum Baubeginn sollten Sie in der Regel 18 bis 30 Monate einplanen; ohne Privilegierung nimmt die Bauleitplanung davon meist 12 bis 24 Monate ein. Wie der Ablauf im Einzelnen aussieht, steht im Ratgeber zu Genehmigung und Ablauf.
Für Gemeinden kommt ein zweiter Punkt hinzu: Anders als beim Solarpark gibt es beim Speicher keine Kommunalabgabe nach § 6 EEG. Dafür ist die Gewerbesteuer der stärkere Hebel, seit dem Erhebungszeitraum 2025 mit einer eigenen Zerlegungsvorschrift. Was davon in der Gemeinde bleibt, steht im Ratgeber Gewerbesteuer beim Batteriespeicher.
So gehen Sie vor
- Fläche melden: Anschrift oder Flurstück und ungefähre Größe genügen
- Ersteinschätzung: Wir prüfen Netznähe, Spannungsebene und Genehmigungssituation
- Ehrliche Rückmeldung: In der Regel innerhalb von 48 Stunden (werktags) sagen wir Ihnen, ob Ihre Fläche als Speicherstandort oder eher als Solarfläche infrage kommt
Ein konkretes Angebot machen wir erst nach der Sichtung vor Ort. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.
Quellen
- Fraunhofer ISE, Batteriespeicher an ehemaligen Kraftwerksstandorten (PDF, 2022) — Flächenbedarf je MWh
- Bundesnetzagentur, Netzengpassmanagement — Redispatch-Volumen und EE-Anteil 2025
- 50Hertz, Policy Brief Großbatteriespeicher (PDF) — Anschlusssituation in der Regelzone
- § 35 Abs. 1 BauGB in der Fassung seit 23.12.2025 — Privilegierung von Speichern im Außenbereich
Stand: September 2026. Alle Größen- und Pachtangaben sind Orientierungswerte; was für einen konkreten Standort gilt, hängt von Netzanschluss, Genehmigungslage und Verhandlung ab.
Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein (Stand 01. September 2026) und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Ob und wie die beschriebenen Regelungen und Zahlen auf Ihre Fläche zutreffen, ist eine Einzelfallfrage — lassen Sie Verträge vor der Unterschrift von Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar prüfen.