Regionalplanung Thüringen: Was Vorranggebiete für Solar bedeuten
Kurz gesagt: Thüringen sortiert gerade neu, wo großflächige Solaranlagen bevorzugt entstehen sollen. Das Landesentwicklungsprogramm erlaubt den vier Regionalen Planungsgemeinschaften eigene Gebietskulissen, und Südwestthüringen hat im März 2026 als erste Region einen Entwurf mit Vorbehaltsgebieten vorgelegt. Für Eigentümer ist das eine Chance, keine Schranke. Wer im Gebiet liegt, hat bessere Karten. Wer draußen liegt, behält den Weg über die Gemeinde und die gesetzlichen Kulissen. Man muss nur wissen, wo die eigene Fläche steht.
Die drei Ebenen der Thüringer Solarplanung
Wer in Thüringen eine Fläche verpachten will, hat es mit drei Planungsebenen zu tun.
Das Land setzt den Rahmen. Das Landesentwicklungsprogramm eröffnet den Planungsregionen die Möglichkeit, Standorte für großflächige Solaranlagen zu sichern. Die Leitlinie dabei: vorbelastete Flächen und Bereiche mit eingeschränktem Freiraumpotenzial bevorzugen, wertvolle Agrarflächen schonen.
Die vier Regionalen Planungsgemeinschaften, Nordthüringen, Mittelthüringen, Ostthüringen und Südwestthüringen, übersetzen das in Gebietskulissen ihrer Regionalpläne. Ostthüringen hat dafür eine raumordnerische Solar-Untersuchung erarbeitet, Südwestthüringen hat im März 2026 einen Planentwurf mit Vorbehaltsgebieten beschlossen.
Die Gemeinde entscheidet am Ende über den Bebauungsplan für das konkrete Projekt. Daran ändert die Regionalplanung nichts. Wie stark eine Gemeinde künftig an einem Solarpark mitverdient, regelt eine andere Baustelle: das neue Thüringer Energiegesetz, dessen Entwurf eine verpflichtende Beteiligung auch bei Freiflächen-Solar vorsieht. Das Bauleitplanverfahren selbst haben wir am Beispiel Batteriespeicher beschrieben. Wie dieses Verfahren abläuft, ist bei Solarparks im Kern gleich.
Vorrang, Vorbehalt — und was das praktisch heißt
Die Begriffe klingen technisch, machen aber einen echten Unterschied.
| Festlegung | Wirkung | Bedeutung für Ihre Fläche |
|---|---|---|
| Vorranggebiet | Nutzung verbindlich gesichert, entgegenstehende Nutzungen ausgeschlossen | Stärkste Position, Projekte hier haben Planungs-Rückenwind |
| Vorbehaltsgebiet | Nutzung bekommt in der Abwägung besonderes Gewicht | Guter Startvorteil, aber kein Automatismus |
| Keine Festlegung | Regelfall, Bauleitplanung der Gemeinde entscheidet | Kein Nachteil an sich; gesetzliche Kulissen gelten unabhängig |
Der Südwestthüringer Entwurf arbeitet mit Vorbehaltsgebieten. Die Planung benennt also bevorzugte Standorte, ohne andere auszuschließen.
Warum „draußen“ nicht chancenlos heißt
Das ist der Punkt, der in Beratungsgesprächen am häufigsten überrascht. Die Regionalplan-Kulissen sind eine Tür, aber nicht die einzige. Unabhängig davon gibt es in Thüringen weiterhin drei gesetzliche Wege.
- Die benachteiligten Gebiete: Ein erheblicher Teil der Thüringer Agrarfläche ist über die Landesverordnung für die EEG-Förderung geöffnet.
- Die 200-Meter-Streifen an Autobahnen und überregionalen Bahnstrecken, dort ist PV sogar baurechtlich privilegiert, ganz ohne Regionalplan-Kulisse.
- Die neue Speicher-Privilegierung. Batteriespeicher neben EE-Anlagen oder an Umspannwerken brauchen seit Ende 2025 in vielen Fällen gar keinen Bebauungsplan mehr.
Eine Fläche kann also außerhalb jeder Solar-Gebietskulisse liegen und trotzdem erstklassig sein, weil sie an der Bahn liegt, im benachteiligten Gebiet oder neben einem Umspannwerk.
Aus unserer Praxis: der Regionalplan ist kein Nebenschauplatz
Der Regionalplan spielt in unseren Gesprächen eine Rolle, und zwar eine unangenehme: Ihn ändern kann weder ein Eigentümer noch ein Projektierer. Träger der Regionalplanung sind die vier Planungsgemeinschaften, deren Planungsversammlung aus Landkreisen, kreisfreien Städten und den im Landesentwicklungsprogramm ausgewiesenen Mittelzentren besteht. Der Anstoß für eine Änderung kommt also aus der kommunalen Ebene, nicht von der Fläche aus. Für den Einzelfall bleibt das Zielabweichungsverfahren nach § 11 ThürLPlG, über das die obere Landesplanungsbehörde im Benehmen mit der Planungsgemeinschaft entscheidet.
Damit hängt ein Missverständnis zusammen, das uns oft begegnet: Der 200-Meter-Streifen an Autobahn und Bahn gilt vielen als Freifahrtschein. Das ist er nicht. § 35 Abs. 3 Satz 2 BauGB sagt ausdrücklich, dass raumbedeutsame Vorhaben den Zielen der Raumordnung nicht widersprechen dürfen. Die baurechtliche Privilegierung erspart den Bebauungsplan, nicht die Raumordnung.
Harte und weiche Kriterien auseinanderhalten
Beim Lesen eines Regionalplans lohnt der Blick auf die Rechtsnatur einer Festlegung. Ziele der Raumordnung sind strikt zu beachten. Sie lassen sich nicht wegwägen, auch nicht von der Gemeinde im Bebauungsplan. Grundsätze und Vorbehaltsgebiete gehen dagegen in die Abwägung ein. Sie sind ein Gegenargument, kein Riegel.
Steht ein Ziel im Weg, bleibt genau ein Weg: die Zielabweichung.
Das Zielabweichungsverfahren: der Einzelfall-Ausweg
Von einem Ziel der Raumordnung kann im Einzelfall abgewichen werden. Die Behörde soll dem Antrag stattgeben, wenn die Abweichung raumordnerisch vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 6 Abs. 2 ROG). Das ist kein Formalakt, aber auch keine Sackgasse.
Zuständig ist in Thüringen nach § 11 ThürLPlG die obere Landesplanungsbehörde, wenn es um ein Ziel des Regionalplans geht. Sie entscheidet im Einvernehmen mit der betroffenen Regionalen Planungsgemeinschaft und den betroffenen oberen Landesbehörden. Kommt kein Einvernehmen zustande, entscheidet die oberste Landesplanungsbehörde. Geht es um ein Ziel des Landesentwicklungsprogramms, liegt der Antrag von vornherein bei der obersten Landesplanungsbehörde.
Wer den Antrag stellen darf, steht in § 6 Abs. 2 ROG. Antragsbefugt sind die öffentlichen Stellen und die Personen des Privatrechts, die das Ziel zu beachten haben, sowie Personen des Privatrechts, deren Vorhaben einer Planfeststellung oder einer behördlichen Genehmigung bedarf.
Für Ihre Fläche heißt das zweierlei, je nach Weg:
| Weg zum Projekt | Wer die Zielabweichung beantragt |
|---|---|
| Solarpark über einen Bebauungsplan | die Gemeinde, denn sie ist die öffentliche Stelle, die das Ziel bei ihrer Bauleitplanung zu beachten hat |
| Privilegiertes Vorhaben mit Baugenehmigung, etwa Speicher am Umspannwerk oder PV im 200-Meter-Streifen | der Vorhabenträger selbst, weil sein Vorhaben eine behördliche Genehmigung braucht |
Als Eigentümer stellen Sie den Antrag in keinem der beiden Fälle. Sie brauchen dafür entweder die Gemeinde oder einen Projektentwickler, der das Verfahren führt. Das ist der eigentliche Grund, warum das Gespräch im Rathaus am Anfang steht und nicht am Ende.
Was Sie jetzt tun sollten
Klären Sie zuerst die Lage: In welcher Planungsregion liegt Ihre Fläche, und läuft dort gerade ein Planverfahren? Die Entwürfe sind öffentlich, ihre Auswertung ist allerdings Facharbeit. Lassen Sie dann alle Kulissen zusammen prüfen, Regionalplan, benachteiligtes Gebiet, 200-Meter-Streifen und Netznähe. Erst das Gesamtbild zeigt, was die Fläche wert ist. Genau diese Prüfung übernehmen wir kostenlos. Und bleiben Sie bei laufenden Verfahren aufmerksam. Planentwürfe durchlaufen Beteiligungen und ändern sich. Wir verfolgen die Verfahren in allen vier Regionen, auch weil wir gemeinsam mit unserem Partner-Planungsbüro aus Erfurt regelmäßig mit Thüringer Behörden und Gemeinden am Tisch sitzen.
Melden Sie Ihre Thüringer Fläche unverbindlich, mit Gemarkung, Flur und Flurstück, wenn zur Hand. Sie erhalten in der Regel innerhalb von 48 Stunden (werktags) eine ehrliche Ersteinschätzung. Den Überblick über alle Wege zur Verpachtung im Freistaat gibt die Seite Fläche verpachten in Thüringen.
Quellen
- § 35 Abs. 3 Satz 2 BauGB — raumbedeutsame Vorhaben dürfen den Zielen der Raumordnung nicht widersprechen
- Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG): § 11 Zielabweichungsverfahren (Zuständigkeit obere bzw. oberste Landesplanungsbehörde, Einvernehmen mit der Planungsgemeinschaft), § 15 Zusammensetzung der Planungsversammlung
- Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 und die Planunterlagen der vier Regionalen Planungsgemeinschaften — Gebietskulissen und Verfahrensstände
- § 6 Abs. 2 ROG — Zielabweichung im Einzelfall, Voraussetzungen und Antragsbefugnis
- Zuordnung einer konkreten Fläche zu Kulissen und Zonen: eigene Projektpraxis in der Flächensicherung
Stand 30.07.2026, nach öffentlichen Unterlagen der Regionalen Planungsgemeinschaften Thüringen und des Landes; Planentwürfe können sich im Verfahren ändern. Ob eine konkrete Fläche in einer Kulisse liegt, klären wir im Einzelfall.
Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein (Stand 30. Juli 2026) und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Ob und wie die beschriebenen Regelungen und Zahlen auf Ihre Fläche zutreffen, ist eine Einzelfallfrage — lassen Sie Verträge vor der Unterschrift von Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar prüfen.