Gemeinden & Kommunen

Gewerbesteuer beim Batteriespeicher: Was bleibt in der Gemeinde?

Stand: 02. September 2026 · von Marcus Gallwitz

Kurz gesagt: Bei einem Großbatteriespeicher gibt es die Kommunalabgabe nach § 6 EEG nicht. Die kennt das Gesetz nur für Wind und Freiflächen-Solar. Was der Standortgemeinde bleibt, ist die Pacht, falls ihr die Fläche gehört, und die Gewerbesteuer. Und die ist beim Speicher ein ganz anderes Kaliber als beim Solarpark. Seit 2025 landen neun Zehntel davon in der Gemeinde, in der die Anlage steht. Wie viel das in Euro sein kann, rechnen wir unten an einem Hektar vor.

Warum der Speicher für die Gemeinde anders funktioniert als ein Solarpark

Für kommunale Flächen haben wir an anderer Stelle beschrieben, dass eine Gemeinde beim Solarpark zweimal kassiert: Pacht als Eigentümerin, Kommunalabgabe als Standortgemeinde. Die Gewerbesteuer lassen wir dort bewusst weg. Bei Freiflächen-Solar fällt über viele Jahre so wenig Gewinn an, dass die Kämmerei damit besser nicht plant.

Beim Speicher kehrt sich das um. Die Abgabe nach § 6 EEG fällt weg, weil ein Speicher keinen Strom erzeugt. Dafür wird die Gewerbesteuer zum größten Posten, und das hat drei Gründe.

Erstens die Fläche. Ein moderner Solarpark bringt heute rund 1,2 Megawatt auf den Hektar. Ein Speicher bringt auf dieselbe Fläche 50 bis 100 Megawatt, je nach Zuschnitt. Der Solarpark braucht Fläche, um Strom zu erzeugen. Der Speicher braucht einen Netzanschluss, um Strom zu bewegen. Deshalb passt vierzig- bis achtzigmal so viel Leistung auf denselben Hektar.

Zweitens die Abschreibung. Ein Solarpark wird über rund 20 Jahre abgeschrieben, ein Speicher über rund zehn. Nach zehn Jahren ist der Speicher steuerlich abgeschrieben, und ab da zählt jeder Euro Gewinn voll.

Drittens der Markt. Der Solarpark speist zu einem festen Satz ein. Der Speicher kauft Strom, wenn er billig ist, und verkauft ihn, wenn er teuer ist. Im Juli 2026 hat ein Zweistundenspeicher in Deutschland damit rund 205.000 Euro je Megawatt und Jahr verdient. Das ist ein Vielfaches dessen, was ein Megawatt Solar bringt.

Wer die Solar-Erfahrung einfach auf den Speicher überträgt, liegt also zweimal daneben. Er wartet auf eine Abgabe, die nicht kommt, und rechnet mit einer Gewerbesteuer, die er für unbedeutend hält.

Was seit 2025 gilt

Lange war unklar, ob Speicher überhaupt unter die günstige Sonderregel für Wind und Solar fallen. Die steht in § 29 Absatz 1 Nummer 2 des Gewerbesteuergesetzes und setzt voraus, dass ein Betrieb Strom erzeugt. Ein Speicher tut das nicht. Die Finanzverwaltung hat sich 2023 mit einem Erlass beholfen und Batteriegroßspeicher unter diese Nummer gefasst, aber nur, soweit sie Strom aus Wind und Sonne speichern.

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 hat der Gesetzgeber das aufgeräumt. Seit dem Erhebungszeitraum 2025 gibt es in § 29 Absatz 1 eine eigene Nummer 3 für Speicher:

„bei Betrieben, die ausschließlich Energiespeicheranlagen im Sinne des § 3 Nummer 15d des Energiewirtschaftsgesetzes betreiben, zu einem Zehntel das in Nummer 1 bezeichnete Verhältnis und zu neun Zehnteln das Verhältnis, in dem die Summe der installierten Leistung in allen Betriebsstätten (§ 28) zur installierten Leistung in den einzelnen Betriebsstätten steht.“

Übersetzt: Neun Zehntel des Steuermessbetrags werden nach der installierten Leistung verteilt, also dorthin, wo die Anlage steht. Ein Zehntel geht nach Arbeitslöhnen, und die fallen am Firmensitz an, nicht auf dem Acker. Für eine Gemeinde mit einem 50-Megawatt-Speicher und ohne Firmensitz vor Ort heißt das: 90 Prozent bleiben bei ihr.

Zwei Details lohnen den Blick. Der Maßstab ist die Leistung in Megawatt, nicht die Kapazität in Megawattstunden. Ein Speicher, der vier Stunden lang liefern kann, zählt bei der Verteilung nicht mehr als einer mit zwei Stunden, obwohl er doppelt so viel Strom fasst. Und woher der Strom kommt, spielt in der neuen Nummer 3 keine Rolle mehr. Die Einschränkung auf Wind und Sonne aus dem Erlass von 2023 taucht dort nicht auf.

Wo es hakt: das Wort „ausschließlich“

Beide Sonderregeln, die für Wind und Solar wie die für Speicher, gelten nur für Betriebe, die ausschließlich das eine oder das andere tun. Betreibt eine Gesellschaft Speicher und Solarpark zusammen, passt keine von beiden. Dann bleibt es bei der normalen Verteilung nach Arbeitslöhnen. Und eine unbemannte Anlage zahlt vor Ort keine Löhne.

Das ist kein Randfall. Speicher direkt neben dem Solarpark ist gerade eines der häufigsten Projektmodelle, weil beide denselben Netzanschluss nutzen. Wie in so einer Konstellation verteilt wird, hängt vom Einzelfall ab. Es gehört vor der Unterschrift auf den Tisch der Kämmerei und ihrer Steuerberatung. Wir erwähnen es, weil es in Gesprächen fast nie vorkommt. Beurteilen können es nur Ihre Steuerberatung und das Finanzamt.

Ein Hektar in Zahlen

Das Fraunhofer ISE hat an einer realen Anlage gemessen, dass ein Speicher etwa 50 Quadratmeter je Megawattstunde braucht. Das sind rund 200 Megawattstunden je Hektar, Umspanntechnik und Wege noch nicht mitgerechnet. Bei einem Zweistundenspeicher wären das gut 100 Megawatt. Mit Wegen, Abständen und je nach Zuschnitt bleiben in der Praxis 50 bis 100 Megawatt.

Wir rechnen im Folgenden vorsichtig mit 50 Megawatt und 100 Megawattstunden auf einem Hektar. So ein Speicher wird ein- bis zweimal am Tag voll geladen und wieder entladen. Er gibt also täglich 150 bis 200 Megawattstunden ab und nimmt etwas mehr auf, weil beim Laden und Entladen Verluste entstehen. Im Jahr sind das 55 bis 73 Gigawattstunden, ungefähr der Stromverbrauch einer Kleinstadt. Durchgeleitet, nicht erzeugt.

Und was davon kommt bei der Gemeinde an?

Die Gewerbesteuer geht nicht auf den Umsatz, sondern auf den Gewinn. Deshalb müssen wir erst einmal schauen, was so ein Speicher verdient und was er kostet.

Ein Zweistundenspeicher kostet nach dem Investitionsausblick von Modo Energy für das zweite Quartal 2026 rund 700.000 Euro je Megawatt, alles inklusive. Unser Hektar mit 50 Megawatt kostet also etwa 35 Millionen Euro. Verdient hat so ein Speicher im Juli 2026 rund 205.000 Euro je Megawatt, macht gut zehn Millionen Euro Umsatz im Jahr.

Davon geht einiges ab. Die Abschreibung über zehn Jahre schluckt 3,5 Millionen. Der Betrieb kostet etwa anderthalb Prozent der Investition, also rund 525.000 Euro. Und wenn 70 Prozent fremdfinanziert sind, fallen bei 5,5 Prozent Zinsen etwa 1,35 Millionen an. Bleiben rund 4,9 Millionen Euro Gewinn. Das Gewerbesteuerrecht rechnet davon noch ein Viertel der Zinsen oberhalb von 200.000 Euro wieder drauf, das sind knapp 290.000 Euro. Ergibt einen Gewerbeertrag von etwa 5,2 Millionen Euro.

Von diesem Betrag nimmt das Finanzamt 3,5 Prozent als Steuermessbetrag, rund 180.000 Euro. Darauf wendet die Gemeinde ihren Hebesatz an. Bei 350 Prozent, einem üblichen Wert für ländliche Gemeinden in Brandenburg, sind das rund 630.000 Euro Gewerbesteuer. Und davon bleiben nach der neuen Verteilungsregel 90 Prozent in der Standortgemeinde: etwa 570.000 Euro im Jahr, für einen Hektar.

Das ist die Rechnung mit den Erlösen von heute. Die werden aber nicht bleiben. Modo Energy erwartet, dass die Speichererlöse bis 2030 etwa auf die Hälfte fallen, weil immer mehr Speicher um dieselben Preisunterschiede konkurrieren. Mit 125.000 Euro je Megawatt schrumpft der Gewinn auf gut eine Million, und bei der Gemeinde kommen noch rund 128.000 Euro an. Fällt der Erlös auf 80.000 Euro je Megawatt, schreibt der Speicher in den ersten zehn Jahren rote Zahlen. Dann gibt es gar keine Gewerbesteuer.

Nach zehn Jahren ist die Abschreibung durch. Ab dann fehlen die 3,5 Millionen auf der Kostenseite, und der Gewerbeertrag springt nach oben. So sieht das für unseren Hektar aus, bei 350 Prozent Hebesatz:

Erlös je Megawatt und JahrJahr 1 bis 10ab Jahr 11
205.000 € (Stand Juli 2026)rund 570.000 €rund 1.030.000 €
125.000 € (Modo-Prognose 2030)rund 128.000 €rund 590.000 €
80.000 € (Stressfall)0 €rund 340.000 €

Der Hebesatz verschiebt alles noch einmal spürbar. Mit 250 Prozent kämen in den ersten zehn Jahren statt 570.000 nur gut 400.000 Euro an, mit 450 Prozent über 730.000. Den Hebesatz bestimmt die Gemeinde selbst.

Warum das erste Jahrzehnt mager ausfällt

Die 3,5 Millionen Abschreibung im Jahr sind der Grund, warum in den ersten zehn Jahren deutlich weniger ankommt als danach. Erst wenn sie wegfallen, wird der volle Ertrag besteuert. Im mittleren Szenario steigt der Gewerbeertrag dann von gut einer Million auf knapp 5,4 Millionen Euro.

Nur sollte man sich auf diesen Sprung nicht verlassen. Batteriezellen altern. Nach acht bis zwölf Jahren werden sie in der Regel erneuert oder erweitert. Das ist eine neue Investition, und die bringt neue Abschreibung mit sich. Die rechte Spalte der Tabelle gilt also nur, solange nicht nachinvestiert wird. Dass das unterbleibt, ist eher unwahrscheinlich.

Was die Zahlen offen lassen

Alles oben ist eine Modellrechnung mit offengelegten Annahmen. Sie soll eine Größenordnung zeigen, nicht die Zukunft. Vier Dinge kann sie nicht wissen.

Wie sich die Erlöse entwickeln. Sie hängen am Strommarkt, und der lässt sich für zwanzig Jahre nicht vorhersagen. Der Trend zeigt nach unten.

Wie der Betreiber finanziert. Mehr Eigenkapital heißt weniger Zinsen, damit mehr Gewinn und mehr Gewerbesteuer. Bei hoher Fremdfinanzierung ist es umgekehrt.

Wie die Gesellschaft aufgebaut ist. Steckt die Projektgesellschaft in einem Konzern mit gewerbesteuerlicher Organschaft, wird der Gewinn beim Organträger erfasst. Was das für die Verteilung heißt, ist eine Frage des Einzelfalls.

Und wie die Gerichte die neue Regel auslegen. Sie gilt erst seit 2025. Zu Grenzfällen, etwa dazu, wie eng „ausschließlich“ zu verstehen ist, gibt es noch keine Rechtsprechung.

Wenn Ihnen also jemand für einen Speicher eine feste Gewerbesteuersumme über zwanzig Jahre verspricht, fragen Sie nach der Erlösannahme, der Abschreibungsdauer und der Finanzierung. Die einzige Zahl, mit der eine Kämmerei wirklich planen kann, ist die Pacht. Vorausgesetzt, die Fläche gehört der Gemeinde.

Wenn Sie es für Ihr Projekt überschlagen wollen

Nehmen Sie die Megawatt des Projekts und rechnen Sie mal 200.000 Euro, das ist der Umsatz nach heutigem Stand. Ziehen Sie ein Zehntel der Investition als Abschreibung ab, anderthalb Prozent der Investition als Betriebskosten und die Zinsen. Ein Viertel der Zinsen über 200.000 Euro kommt wieder dazu. Das Ergebnis mal 3,5 Prozent, mal Ihren Hebesatz, davon 90 Prozent.

Rechnen Sie das einmal mit 200.000 und einmal mit 100.000 Euro je Megawatt. Der Abstand zwischen beiden Ergebnissen ist der Bereich, in dem Sie sich bewegen.

Was wir für Gemeinden tun

Wir prüfen, ob eine kommunale Fläche als Speicherstandort überhaupt in Frage kommt: Netzanschluss, Entfernung zum Umspannwerk, Zuschnitt, Genehmigungslage. Und wir ordnen die Pacht für Ihre konkrete Lage ein. Steuerliche Bewertungen gehören nicht dazu. Die trifft Ihre Kämmerei mit ihrer Steuerberatung, die Feststellung im Einzelfall das Finanzamt.

Anschrift oder Flurstück und Größe genügen für eine erste Einschätzung. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich, Rückmeldung in der Regel innerhalb von 48 Stunden (werktags).

Quellen

Rechtsgrundlagen (am Gesetzestext geprüft):

  • § 29 GewStG — Zerlegungsmaßstab, insbesondere Absatz 1 Nummer 3 (Energiespeicheranlagen); eingefügt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387)
  • § 36 GewStG — Absatz 9d: erstmalige Anwendung des § 29 Absatz 1 Nummer 3 für den Erhebungszeitraum 2025
  • § 11 GewStG — Absatz 2: Steuermesszahl 3,5 Prozent
  • § 8 GewStG — Nummer 1: Hinzurechnung eines Viertels der Finanzierungsentgelte, soweit die Summe 200.000 Euro übersteigt
  • Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 13.11.2023 — Zerlegung bei Batteriegroßspeicheranlagen
  • § 6 EEG — finanzielle Beteiligung der Kommunen; erfasst Wind- und Freiflächen-Solaranlagen, keine Speicher

Technische und wirtschaftliche Kennzahlen:

  • Flächenbedarf 50 m² je MWh: Fraunhofer ISE, Kurzstudie Batteriespeicher an ehemaligen Kraftwerksstandorten (PDF)
  • Erlösbenchmark Juli 2026 (205.000 €/MW/a, Juni 224.000 €/MW/a) und Investitionskosten (700.000 €/MW für Zweistundensysteme, 935.000 €/MW für Vierstundensysteme): Modo Energy, Benchmark Juli 2026 und Investitionsausblick Deutschland Q2 2026
  • Abschreibungsdauer Batteriegroßspeicher: Marktübersicht bei pv magazine
  • Realsteuerhebesätze (Brandenburg 240 bis 470 Prozent): Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
  • Leistungsdichte Freiflächen-Solar (rund 1,2 MWp je Hektar), Betriebskostenansatz (1,5 Prozent) und Finanzierungsannahme (70 Prozent Fremdkapital zu 5,5 Prozent): eigene Projektpraxis

Stand: September 2026. Dieser Beitrag gibt die Rechtslage allgemein wieder und ersetzt keine steuerliche Beratung. Die Rechenwerte sind Modellrechnungen auf Basis der genannten Annahmen und keine Prognose oder Zusage. Die Feststellung im Einzelfall treffen das Finanzamt und die steuerliche Beratung der Gemeinde.

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein (Stand 02. September 2026) und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Ob und wie die beschriebenen Regelungen und Zahlen auf Ihre Fläche zutreffen, ist eine Einzelfallfrage — lassen Sie Verträge vor der Unterschrift von Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar prüfen.

FAQ

Häufige Fragen zum Thema

Bekommt die Standortgemeinde die Gewerbesteuer eines Batteriespeichers?

Ja, seit 2025 steht das ausdrücklich im Gesetz. Nach § 29 Absatz 1 Nummer 3 GewStG werden bei Betrieben, die nur Energiespeicheranlagen betreiben, neun Zehntel des Steuermessbetrags nach der installierten Leistung auf die Gemeinden verteilt, in denen die Anlagen stehen. Nur ein Zehntel richtet sich nach den Arbeitslöhnen. Da ein Speicher vor Ort niemanden beschäftigt, die Leistung aber dort steht, bleibt fast alles in der Standortgemeinde. Die Regelung kam mit dem Jahressteuergesetz 2024 und gilt ab dem Erhebungszeitraum 2025.

Gibt es beim Batteriespeicher eine Kommunalabgabe wie bei Solarparks?

Nein. Die 0,2 Cent je Kilowattstunde nach § 6 EEG gibt es nur für Windräder und Freiflächen-Solaranlagen. Ein Speicher erzeugt keinen Strom, er nimmt ihn auf und gibt ihn wieder ab. Es gibt also keine eingespeiste Strommenge, an die eine solche Abgabe anknüpfen könnte. Der Gemeinde bleiben die Pacht, falls ihr die Fläche gehört, und die Gewerbesteuer.

Wie viel Gewerbesteuer bringt ein Speicher auf einem Hektar?

Wir haben es für einen Hektar mit 50 Megawatt durchgerechnet, bei einem Hebesatz von 350 Prozent. In den ersten zehn Jahren kommen je nach Marktlage zwischen null und rund 570.000 Euro im Jahr bei der Gemeinde an, danach zwischen rund 340.000 Euro und einer Million. Das ist eine Modellrechnung, keine Zusage. Der Branchendienst Modo Energy rechnet damit, dass sich die Speichererlöse bis 2030 etwa halbieren.

Warum kommt in den ersten Jahren weniger an?

Weil die Gewerbesteuer auf den Gewinn geht, nicht auf den Umsatz. Ein Speicher wird über rund zehn Jahre abgeschrieben. Bei 35 Millionen Euro Investition sind das jedes Jahr 3,5 Millionen, die den Gewinn drücken, dazu die Zinsen. Erst wenn die Abschreibung durch ist, springt der Gewinn nach oben. Es sei denn, es wird bis dahin in neue Zellen investiert, dann geht das Spiel von vorn los.

Was ist der Unterschied zum Solarpark?

Vor allem zwei Dinge. Ein Solarpark wird über rund 20 Jahre abgeschrieben, ein Speicher über rund zehn. Und auf einen Hektar passen etwa 1,2 Megawatt Solarleistung, aber 50 bis 100 Megawatt Speicherleistung. Der Speicher verkauft seinen Strom außerdem am Markt, statt ihn zu einem festen Satz einzuspeisen. Bei Solarparks sagen wir deshalb, die Gewerbesteuer sei nichts, womit eine Kämmerei planen sollte. Beim Speicher ist sie der größere Posten, dafür fehlt die Abgabe nach § 6 EEG.

Worauf sollte eine Gemeinde achten, wenn Speicher und Solarpark zusammen gebaut werden?

Auf die Gesellschaft, die das betreibt. Die günstige Verteilung nach § 29 Absatz 1 Nummer 3 gilt nur für Betriebe, die ausschließlich Speicher betreiben. Die Parallelregel in Nummer 2 gilt nur für Betriebe, die ausschließlich Wind- und Solaranlagen betreiben. Sitzen Speicher und Solarpark in derselben Gesellschaft, passt keine von beiden. Dann wird nach Arbeitslöhnen verteilt, und die fallen vor Ort nicht an. Das sollte die Kämmerei mit ihrer Steuerberatung klären, bevor Verträge unterschrieben werden.

Wie rechnet man das für ein konkretes Projekt überschlägig nach?

Megawatt mal Erlös je Megawatt ergibt den Umsatz. Davon Abschreibung, Betriebskosten und Zinsen abziehen, ein Viertel der Zinsen über 200.000 Euro wieder dazuzählen. Das Ergebnis mal 3,5 Prozent, mal Hebesatz, davon 90 Prozent. Am meisten hängt am Erlös je Megawatt. Wer das mit dem heutigen Wert und mit der Hälfte davon rechnet, sieht sofort, wie groß die Unsicherheit ist.

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