Bodenpunkte und Solarpark: Welche Grenzen die Bundesländer setzen
Kurz gesagt: Die Bodenqualität ist für Solarparks zum Genehmigungskriterium geworden, und die Länder ziehen dabei unterschiedliche Grenzen. Niedersachsen will klassische Freiflächen-PV auf Böden bis 50 Bodenpunkte lenken, darüber soll nur Agri-PV entstehen. Mecklenburg-Vorpommern verlangt in seiner Agrar-Kulisse im Schnitt höchstens 25. Die meisten ostdeutschen Länder steuern stattdessen über die benachteiligten Gebiete. Für Eigentümer dreht sich damit die gewohnte Logik um: Je schwächer der Boden, desto besser die Karten. Und für gute Böden gibt es andere Wege.
Was Bodenpunkte sind — in zwei Minuten
Die Bodenschätzung bewertet seit Jahrzehnten amtlich, wie ertragsfähig eine landwirtschaftliche Fläche ist. Die Skala reicht von 1 bis 100, als Ackerzahl oder Grünlandzahl, im Alltag meist einfach „Bodenpunkte“ genannt. Die Magdeburger Börde kommt auf über 90. Märkische Sande und Mittelgebirgshänge liegen unter 30.
Ursprünglich ging es dabei um Steuern und Pachtpreise. Inzwischen ist es Energiepolitik. Die Länder wollen verhindern, dass ausgerechnet die besten Ackerböden unter Modulen verschwinden, und lenken Solarparks deshalb gezielt auf die schwachen.
Die Länder-Übersicht (Stand 30.07.2026)
| Bundesland | Regel | Quelle der Regel |
|---|---|---|
| Niedersachsen | Böden über 50 Bodenpunkte sollen nicht für klassische Freiflächen-PV genutzt werden, Agri-PV bleibt möglich; Grundsatz der Raumordnung, Abweichung im Einzelfall | § 3a NKlimaG |
| Mecklenburg-Vorpommern | Agrarflächen-Kulisse (Zielabweichungsverfahren, Kontingent 10.000 ha): im Durchschnitt max. 25 Bodenpunkte (Grünland 30), mind. 80 % der Fläche darunter; Einzelanlage max. 150 ha Gesamtfläche | Landeskriterien 04/2026 |
| Thüringen, Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt | Keine landesweite Bodenpunkte-Grenze. Steuerung über benachteiligte Gebiete und Regional-/Bauleitplanung; einzelne Gemeinden setzen eigene Grenzen (in der Praxis z. B. 25 Bodenpunkte als kommunales Kriterium) | Länder-Verordnungen zu benachteiligten Gebieten, kommunale Beschlüsse |
| Bundesweit, unabhängig vom Boden | 200-m-Streifen an Autobahnen und zweigleisigen Schienenwegen baurechtlich privilegiert; Bodenpunkte spielen dort keine Rolle | § 35 BauGB |
Dazu zwei Einschränkungen, die man kennen sollte. Diese Regeln ändern sich laufend. MV hat seine Kriterien erst im Frühjahr 2026 neu gefasst, und Niedersachsens Grenze ist ebenfalls jung. Außerdem entscheidet unterhalb der Landesebene immer noch die Gemeinde über den Bebauungsplan. Manche Räte legen dabei eigene Bodenpunkte-Kriterien fest, die strenger sind als das Landesrecht.
Die umgedrehte Logik: Warum der schlechte Acker gewinnt
Jahrzehntelang galt: Je mehr Bodenpunkte, desto wertvoller die Fläche. Bei der Solarverpachtung ist es umgekehrt, und das hat drei Gründe.
Schwache Böden liegen häufig in den benachteiligten Gebieten, der wichtigsten EEG-Kulisse für Freiflächen-Solar. Sie kollidieren nicht mit den Bodenschutz-Grenzen der Länder; in MV muss der Boden sogar schwach sein, um überhaupt in die Kulisse zu passen. Und die Pachthöhe hängt nicht an der Bodenqualität, sondern an Projektgröße und Netzanschluss. Der Acker mit 28 Punkten bekommt dieselbe Solar-Pacht wie der mit 65. Der Unterschied: Auf dem schwachen Acker wird das Projekt auch genehmigt.
Der Acker, der landwirtschaftlich nie viel hergegeben hat, ist damit die ideale Verpachtungsfläche. Die Pacht liegt bei meist 2.500–4.000 € je Hektar und Jahr statt rund 400 € Agrar-Pacht.
Und wenn der Boden gut ist? Drei Auswege
Ein hoher Bodenpunkte-Wert ist keine Sackgasse. Es gibt drei andere Wege.
- Agri-PV: Die Doppelnutzung bleibt auch auf guten Böden zulässig. Niedersachsen sieht sie oberhalb von 50 Punkten ausdrücklich vor. Die Fläche bleibt in Bewirtschaftung, die Module kommen dazu.
- 200-Meter-Streifen: Liegt der gute Acker an Autobahn oder Schiene, greift die bundesrechtliche Privilegierung. Bodenpunkte sind dort kein Kriterium.
- Batteriespeicher: Speicher brauchen keine schwachen Böden, sie brauchen Netznähe. Und sie zahlen ein Vielfaches der Solar-Pacht. Der beste Acker Deutschlands neben einem Umspannwerk ist als Speicherstandort Gold wert.
Aus unserer Praxis: Landwirte wissen das längst
Dass die Bodenqualität für die Pachthöhe keine Rolle spielt, müssen wir den wenigsten erklären. Betriebsleiter kennen ihre Flächen genau.
Deshalb drehen wir das Gespräch um und lassen uns Flächen vorschlagen. Was dann auf den Tisch kommt, sind meistens Stücke, die sich schwer bewirtschaften lassen: ungünstig geschnitten, schlecht erreichbar, nass oder steil. Genau dort entstehen die brauchbarsten Ideen für ein Projekt.
Was Sie jetzt tun sollten
Schlagen Sie die Bodenpunkte nach, im Katasterauszug oder im Geoportal des Landes. Oder Sie überlassen das uns. Sortieren Sie Ihre Fläche aber nicht selbst aus. Ob sie über die benachteiligten Gebiete, eine Landes-Kulisse, den 200-Meter-Streifen oder als Speicherstandort ins Spiel kommt, zeigt sich erst im Zusammenspiel dieser Faktoren. Am einfachsten: Fläche unverbindlich melden, mit Gemarkung, Flur und Flurstück. Wir prüfen alle Wege in einem Durchgang, Bodenpunkte, Kulissen und Netznähe. Antwort in der Regel innerhalb von 48 Stunden (werktags).
Quellen
- Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG): amtliche Bodenschätzung mit Acker- und Grünlandzahlen
- Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen: Novelle des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes, § 3a NKlimaG zur Flächenwahl für Freiflächen-PV
- Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern: Kriterien für Zielabweichungsverfahren für Freiflächenphotovoltaik (13.04.2026)
- § 35 BauGB, Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe b: Privilegierung im 200-Meter-Streifen an Autobahnen und Schienenwegen
Die kommunalen Bodenpunkte-Kriterien und die Einordnung für Eigentümer stammen aus der Projektpraxis unserer Partnerschaft.
Stand 13.09.2026, nach Landesregelungen und Presseberichten; die Kriterien der Länder ändern sich laufend, und Gemeinden können strengere Maßstäbe anlegen. Ob eine konkrete Fläche die Anforderungen erfüllt, klären wir im Einzelfall.
Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein (Stand 13. September 2026) und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Ob und wie die beschriebenen Regelungen und Zahlen auf Ihre Fläche zutreffen, ist eine Einzelfallfrage — lassen Sie Verträge vor der Unterschrift von Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar prüfen.