Agri-PV oder klassischer Solarpark? Der ehrliche Vergleich
Kurz gesagt: Der klassische Solarpark bringt je Hektar deutlich mehr Pacht. Auf die Fläche passt mehr Leistung, und der Bau kostet weniger. Agri-PV bringt dafür weiterhin landwirtschaftlichen Ertrag. Wer die Voraussetzungen der GAPDZV einhält, behält zusätzlich einen Großteil der Direktzahlungen. Dafür zahlt der Betrieb mit höheren Baukosten, mit geringerer Belegungsdichte und mit einer Bewirtschaftungspflicht über die gesamte Laufzeit. Welcher Weg besser ist, entscheidet der Betrieb und nicht die Technik.
Die Gegenüberstellung
| Klassischer Solarpark | Agri-PV | |
|---|---|---|
| Landwirtschaftliche Nutzung | entfällt (außer Beweidung als Begleitnutzung) | bleibt Hauptnutzung |
| Direktzahlungen | entfallen für die Fläche | bleiben unter Voraussetzungen weitgehend erhalten |
| Pacht je Hektar | höher | spürbar niedriger, je nach Bauform deutlich |
| Leistung je Hektar | hoch | geringer, weil größere Abstände und höhere Aufständerung |
| Baukosten | Standard | höher, vor allem bei Kategorie I |
| Dokumentationsaufwand | gering | Nutzungskonzept, Referenzertrag, laufende Erfassung |
| Akzeptanz vor Ort | je nach Gemeinde | häufig besser, weil Landwirtschaft sichtbar bleibt |
| Laufzeit | typischerweise 30 Jahre | vergleichbar |
| Rückbau | vertraglich gesichert, Bürgschaft | vertraglich gesichert, Bürgschaft |
Die Spalten lassen sich nicht sinnvoll aufaddieren. Es sind zwei verschiedene Geschäfte. Der Solarpark ist eine reine Flächenverpachtung. Agri-PV verbindet die Verpachtung mit fortgesetzter Bewirtschaftung.
Warum Agri-PV je Hektar weniger Pacht bringt
Dahinter stehen Physik und Kalkulation. Bei Agri-PV muss zwischen und über den Modulen genug Platz und Licht für die Kultur bleiben. Das verlangt größere Reihenabstände. Damit passt weniger installierbare Leistung auf den Hektar. Die Tragwerke sind höher, die Fundamente aufwendiger. Kategorie I verlangt mindestens 2,10 m lichte Höhe. Das treibt die Baukosten je Kilowatt. Auch die Planung wird komplexer. Bauform und Bewirtschaftung müssen zueinander passen.
Weniger Leistung bei höheren Kosten heißt für den Betreiber: Er kann je Hektar weniger bieten.
Wie groß der Abstand ist, hat 2026 erstmals das Thünen-Institut für Agrartechnologie beziffert. Die Stromgestehungskosten von Agri-PV-Anlagen liegen danach je nach Bauform 4 bis 148 Prozent über denen einer konventionellen Freiflächenanlage. Der untere Wert gilt für einfache bodennahe Anlagen. Die Spitzenwerte gelten für hoch aufgeständerte Sonderkulturanlagen, etwa im Obstbau.
Genau diese Spanne ist für Sie die eigentliche Information: Es gibt nicht „die“ Agri-PV-Pacht. Eine bodennahe Anlage der Kategorie II auf Ackerland liegt näher am klassischen Park. Eine hoch aufgeständerte Obstbauanlage liegt weit darunter. Über die Größenordnung entscheidet die Bauform und nicht das Etikett Agri-PV.
Dazu gehört noch eine Einschränkung: Die Studie ist fachlich umstritten. Forschungszentrum Jülich und ZALF halten ihr entgegen, dass sie ausschließlich Stromgestehungskosten vergleicht. Zusatznutzen wie Flächenerhalt, Wasserhaushalt und regionale Wertschöpfung bewerte sie nicht. Außerdem beruhe sie auf Kostenannahmen von 2023. Agri-PV sei als jüngere Technologie noch weniger optimiert als Freiflächen-PV. An der Richtung ändert das nichts. Ein Betreiber kalkuliert seine Pacht aus den Kosten seiner Anlage, nicht aus deren gesellschaftlichem Zusatznutzen.
Die Größenordnungen beim klassischen Park stehen im Ratgeber Photovoltaik-Pacht pro Hektar. Belastbare Zahlen für die eigene Fläche gibt es in beiden Fällen erst später. Dafür müssen wir Lage, Netznähe, Bauform und Genehmigungslage prüfen.
Was auf der anderen Seite steht
Gegen die niedrigere Pacht rechnen zwei Posten.
Der landwirtschaftliche Ertrag bleibt ganz oder teilweise erhalten, je nach Kultur und Bauform. Manche Betriebe brauchen die Fläche für ihre Struktur: als Futterfläche, in der Fruchtfolge oder für eine Sonderkultur. Für sie ist das der eigentliche Punkt und kein Nebenaspekt.
Und die Direktzahlungen bleiben weitgehend erhalten. Nach § 12 Absatz 4 Nummer 6 in Verbindung mit Absatz 5 GAPDZV bleibt die Fläche förderfähig. Sie muss dafür mit üblichen landwirtschaftlichen Methoden, Maschinen und Geräten bearbeitbar bleiben. Und die Module dürfen die nutzbare Fläche nach DIN SPEC 91434 um höchstens 15 Prozent verkleinern. Als Faustregel bleiben also rund 85 Prozent. Details im Ratgeber zur Flächenprämie bei Agri-PV.
Dazu kommt die Akzeptanz vor Ort. Sie lässt sich nicht beziffern und entscheidet trotzdem Projekte. Wo ein klassischer Park auf Widerstand stößt, hilft die sichtbar erhaltene Bewirtschaftung. Oft macht erst sie ein Verfahren möglich.
Der Punkt, der am häufigsten übersehen wird
Agri-PV ist eine Bewirtschaftungsentscheidung über Jahrzehnte, keine Bauentscheidung. Die Fläche gilt nur dann als Agri-PV, wenn der Betrieb sie tatsächlich weiter bewirtschaftet. Dazu braucht es ein Nutzungskonzept, einen Referenzertrag und eine laufende Dokumentation.
Daraus folgt eine unbequeme, aber nützliche Prüffrage:
Würden Sie diese Fläche in 15 Jahren noch bewirtschaften, wenn es die Solaranlage nicht gäbe?
Wer hier zögert, sollte den klassischen Solarpark ernsthaft prüfen. Er ist einfacher und je Hektar meist einträglicher. Er verlangt auch keine Zusage über die Bewirtschaftung, die später schwer zu halten ist. Das spricht nicht gegen Agri-PV, sondern gegen Agri-PV am falschen Ort.
Für welchen Betrieb was passt
Eher Agri-PV, wenn:
- Sonderkulturen angebaut werden, die vom Schutz durch Module profitieren (Obst, Beeren, Wein)
- die Fläche betrieblich gebraucht wird und nicht aus der Produktion genommen werden kann
- die Gemeinde einem klassischen Park zurückhaltend gegenübersteht
- der Betrieb aktiv weitergeführt wird und die Dokumentation leisten kann
Eher klassischer Solarpark, wenn:
- die Fläche ertragsschwach ist oder ohnehin am Rand der Bewirtschaftung liegt
- die Betriebsnachfolge offen ist
- große Maschinenketten die Bauformen einschränken
- der Ertrag aus der Pacht der ausschlaggebende Punkt ist
Häufig ist es auch beides. Auf größeren Betrieben wird der eine Flächenteil ein klassischer Park. Der betrieblich wichtigere Teil wird Agri-PV. Das ist eine Frage des Zuschnitts.
So kommen Sie zu einer belastbaren Zahl
Wir stellen beide Varianten für Ihre konkrete Fläche gegenüber. Sie bekommen eine Pachtgrößenordnung und eine Einschätzung der Genehmigungslage. Wir sagen Ihnen auch, welche Bauform zu Ihrer Kultur und Ihrer Maschinentechnik passt. Eine Vorgabe, welche Variante es werden soll, machen wir nicht. Die Entscheidung trifft der Betrieb.
Anschrift oder Flurstück, Größe und Kultur genügen. Rückmeldung in der Regel innerhalb von 48 Stunden (werktags). Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.
Quellen
- § 12 GAPDZV — Förderfähigkeit von Flächen mit Agri-PV-Anlagen
- DIN SPEC 91434:2021-05, Agri-Photovoltaik-Anlagen — Anforderungen an die landwirtschaftliche Hauptnutzung; Übersicht bei der Clearingstelle EEG|KWKG
- Jonas Böhm u. a., Thünen-Institut für Agrartechnologie: Preserving agricultural land with agrivoltaic — But at what cost?, in: Land Use Policy, Februar 2026 — Stromgestehungskosten 4 bis 148 Prozent über konventioneller Freiflächen-PV; Zusammenfassung bei pv magazine
- Gegenposition von Forschungszentrum Jülich und ZALF zur Thünen-Untersuchung, zusammengefasst bei top agrar
Stand: September 2026. Pachtangaben sind Orientierungswerte aus unserer eigenen Markt- und Vertragspraxis und hängen vom einzelnen Standort und der Bauform ab; förderrechtliche Feststellungen trifft die zuständige Behörde.
Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein (Stand 01. September 2026) und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Ob und wie die beschriebenen Regelungen und Zahlen auf Ihre Fläche zutreffen, ist eine Einzelfallfrage — lassen Sie Verträge vor der Unterschrift von Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar prüfen.