Acker & Freifläche

Redispatch-Vorbehalt: Was Flächeneigentümer wissen müssen

Stand: 20. September 2026 · von Marcus Gallwitz

Kurz gesagt: Mit dem Netzpaket soll sich ändern, wie neue Solar- und Windprojekte ans Netz kommen. In Gebieten mit vollen Leitungen bekommen sie den Anschluss künftig nur gegen einen teilweisen Verzicht auf Entschädigung bei Abregelung, den Redispatch-Vorbehalt. Betroffen wären nach heutiger Datenlage rund fünf Prozent der Umspannwerke bei Solar und sechs Prozent bei Wind, vor allem an der Nordseeküste und in Teilen Bayerns. Beschlossen ist das alles noch nicht. Das Abregelungsrisiko trägt ohnehin der Betreiber, nicht Sie. Für Ihre Fläche zählt am Ende der Netzanschluss.

Stand: September 2026. Alle Angaben beziehen sich auf Gesetzentwürfe, die der Bundestag erst noch berät.

Abgeregelter Strom wird bisher immer bezahlt

An einem sonnigen Mittag kann in einer Region mehr Strom entstehen, als die Leitungen abtransportieren. Dann greift der Netzbetreiber ein und weist Anlagen an, weniger einzuspeisen. Dieses Herunterregeln heißt Redispatch.

Für den Anlagenbetreiber ist das bisher kein Verlust. Er bekommt bezahlt, was er hätte einspeisen können. Die Kosten dafür landen über die Netzentgelte bei allen Stromkunden.

Das summiert sich. Die Bundesnetzagentur weist für 2025 insgesamt 15.549 Gigawattstunden heruntergeregelte Erzeugung aus, rund 60 Prozent davon aus erneuerbaren Energien. Beim Solarstrom allein waren es etwa 2,7 Milliarden Kilowattstunden, fast doppelt so viel wie im Jahr davor. Genau hier setzt die Reform an.

Künftig soll es den Anschluss nur gegen Teilverzicht geben

Der Kern des Netzpakets sind sogenannte kapazitätslimitierte Netzgebiete. Ein Netzbetreiber darf ein Gebiet so einstufen, wenn dort im Vorjahr mehr als fünf Prozent der technisch möglichen Einspeisung abgeregelt wurden. Wind und Photovoltaik werden getrennt eingestuft. Angezeigt wird die Einstufung bei der Bundesnetzagentur.

Wer in einem solchen Gebiet neu ans Netz geht, bekommt den Anschluss weiterhin. Er verzichtet aber für bis zu sechs Jahre auf die Entschädigung für einen Teil der abgeregelten Strommenge. Gedeckelt ist dieser Verzicht bei 20 Prozent der Strommenge. Fällt ein Gebiet drei Jahre hintereinander unter die Schwelle, muss die Einstufung wieder aufgehoben werden.

Neue Projekte sollen damit dorthin gehen, wo das Netz sie auch aufnehmen kann.

Der Bundesverband WindEnergie und andere Verbände halten dagegen. Ein Risiko, das sich vorher schwer kalkulieren lässt, wandert damit vom Netz zum Projekt.

Aus zehn Jahren sind sechs geworden

Viele Texte im Netz beschreiben noch den ersten Entwurf. Das führt zu Verwirrung, weil die Zahlen inzwischen andere sind:

Referentenentwurf (Frühjahr 2026)Kabinettsentwurf (29.07.2026)
Dauer der Einstufungbis zu 10 Jahrebis zu 6 Jahre
Schwelle für die Einstufungmehr als 3 Prozent Abregelungmehr als 5 Prozent Abregelung
Unterscheidungpauschalgetrennt nach Wind und Solar
Entschädigungsfreie Mengeoffenhöchstens 20 Prozent

Wenn Ihnen also jemand von zehn Jahren erzählt, stammt die Information aus dem Frühjahr.

Der Verfahrensstand: Das Kabinett hat am 29. Juli 2026 beschlossen. Die Bundesregierung hat die Entwürfe am 10. September in den Bundestag eingebracht, das Netzpaket als Drucksache 21/7866 und die EEG-Novelle als 21/7867. Die erste Lesung steht für den 24. September auf der Tagesordnung. Verabschiedet werden soll das Paket nach jetziger Planung Ende Oktober. Bis dahin kann sich an jeder Zahl noch etwas ändern.

Betroffen wären fünf bis sechs Prozent der Umspannwerke

Eine amtliche Karte der künftigen Gebiete gibt es nicht. Sie kann es auch noch gar nicht geben. Es existieren aber zwei Auswertungen, die zeigen, wohin es geht.

Die Beratungsgesellschaft E-Bridge hat im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums rund 3.000 Umspannwerke untersucht. Bei Photovoltaik wären etwa fünf Prozent der Umspannwerke kapazitätslimitiert, bei Wind rund sechs Prozent. Es geht also um wenige Brennpunkte, dort aber mit erheblichen Mengen.

In einer zweiten Auswertung hat pv magazine die anlagenscharf veröffentlichten Redispatch-Maßnahmen von März 2025 bis Februar 2026 untersucht, zusammen 2,8 Terawattstunden. Die Schwerpunkte liegen dort, wo man sie erwartet:

RegionBild
Nordwest-NiedersachsenEsens 28 Prozent, Wittmund 17 Prozent der möglichen Einspeisung abgeregelt
Schleswig-HolsteinKreise Dithmarschen und Nordfriesland
BrandenburgPrignitz, am Umspannwerk Groß Werzin 29 Prozent
BayernPlanungsregionen Landshut und Donau-Wald, dazu Regensburg, Oberpfalz-Nord und Main-Rhön

Im Norden trifft es überwiegend Wind, im Süden Solar. Man sollte die Auswertung allerdings nicht überstrapazieren. Sie erfasst nur etwa ein Fünftel aller Maßnahmen, weil längst nicht alle Netzbetreiber anlagenscharf veröffentlichen. Betroffen ist immer ein einzelnes Umspannwerk, kein Landkreis. Zwei Nachbardörfer können unterschiedlich dran sein.

Für unseren Kernmarkt ist das eine gute Nachricht. Thüringen taucht in keiner dieser Auswertungen als Brennpunkt auf. Auch in unseren eigenen Netzanschlussgesprächen hier war Abregelung bisher kein Thema. Das ist keine Garantie für die Zukunft, aber es ordnet die bundesweiten Schlagzeilen ein.

Neue Solarparks kommen nur noch mit 70 Prozent ans Netz

Der Redispatch-Vorbehalt greift nur in wenigen Gebieten. Eine andere Regel aus demselben Paket gilt dagegen überall. Der Netzanschluss neuer Windenergieanlagen an Land und neuer Freiflächen-Solaranlagen soll ab 2027 bundesweit auf 70 Prozent der Anlagenleistung begrenzt werden. Dachanlagen sind ausgenommen.

Begrenzt wird der Anschluss, nicht die Anlage selbst. Seltene Erzeugungsspitzen bestimmen heute, wie dick die Leitung sein muss, obwohl sie zur Jahresarbeit wenig beitragen. Wer die gekappten Spitzen trotzdem nutzen will, braucht einen Speicher am Standort.

Für ein Projekt auf Ihrer Fläche heißt das: Die Rechnung des Projektierers verändert sich. Speicher rücken von der Kür in die Pflicht.

Das Abregelungsrisiko trägt der Betreiber, nicht Sie

Ihre Pacht hängt nicht am Wetter und nicht an der Abregelung. Sie wird vom Betreiber gezahlt, üblicherweise als garantierte Mindestpacht kombiniert mit einer Umsatzbeteiligung. Das Risiko einer Abregelung trägt der Betreiber, nicht Sie. Wie die beiden Komponenten zusammenspielen, steht im Ratgeber zu Mindestpacht und Umsatzpacht.

Mittelbar kann es Sie trotzdem erreichen. In einem Gebiet mit hoher Abregelung rechnet sich ein Projekt schlechter. Ein Betreiber, der schlechter rechnet, sucht sich eher einen anderen Standort. Sichtbar wird das daran, dass gar niemand anfragt, und nicht an einer niedrigeren Pacht.

Wichtiger wird dadurch ein Punkt, den wir ohnehin bei jeder Fläche zuerst ansehen: der Netzanschluss. Nicht die Größe des Flurstücks entscheidet über die Chancen, sondern die Entfernung zum Einspeisepunkt und der Zustand des Netzes dort. Wie Sie das selbst nachsehen können, steht im Ratgeber Umspannwerk in der Nähe.

Dazu kommt die Reihenfolge am Netz. Künftig sollen Netzbetreiber Anschlusskapazitäten priorisieren und freihalten dürfen, statt sie streng nach Eingangsdatum zu vergeben. Projekte mit gesicherten Flächen und vorliegender Planung kommen damit eher zum Zug als Anfragen, hinter denen noch nichts steht. Eine früh gesicherte Fläche ist also mehr wert als eine, über die noch niemand gesprochen hat.

Für Batteriespeicher ist ein volles Netz ein Argument

Was für ein neues Solarprojekt ein Nachteil ist, ist für einen Speicher ein Argument. Ein Standort, an dem regelmäßig Strom abgeregelt wird, ist genau der Ort, an dem ein Großbatteriespeicher gebraucht wird: Er nimmt auf, was die Leitung gerade nicht abtransportieren kann, und gibt es später ab.

Dieselbe Logik greift bei der 70-Prozent-Regel. Ein Speicher am selben Netzanschluss kann die gekappten Spitzen auffangen. Nach den Entwürfen sollen solche Kombinationen besser gestellt werden. Die Einzelheiten sind aber noch offen.

Wenn Ihre Fläche klein ist, aber nah an einem Umspannwerk liegt, kann sie als Speicherstandort deshalb interessanter sein als für Solar. Warum Ostdeutschland dabei besonders im Blick der Betreiber steht, steht im Ratgeber zu Batteriespeichern in Ostdeutschland.

So schätzen Sie Ihr Netzgebiet selbst ein

Kostenlos herausfinden lässt sich das so:

  1. Den zuständigen Netzbetreiber fragen. Das ist der Verteilnetzbetreiber Ihrer Region, in Thüringen meist die TEN Thüringer Energienetze, im Osten daneben E.DIS, Mitnetz oder WEMAG. Der Name steht auf Ihrer Stromrechnung.
  2. Die veröffentlichten Redispatch-Daten ansehen. Die Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen die Maßnahmen auf netztransparenz.de. Die Daten sind unvollständig und sperrig, geben aber einen Eindruck davon, ob in Ihrer Gegend überhaupt abgeregelt wird.
  3. Die Veröffentlichung der Bundesnetzagentur abwarten. Sobald das Gesetz gilt, zeigen die Netzbetreiber ihre Gebiete dort an, und die Liste wird veröffentlicht. Das wird die erste belastbare Quelle sein.

Schneller geht es über uns. Wenn Sie uns Ihre Fläche melden, sehen wir uns Netznähe und Umspannwerk ohnehin an, bevor wir etwas zur Eignung sagen. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich, Rückmeldung in der Regel innerhalb von 48 Stunden (werktags).

Zwei Vertragsklauseln werden dadurch wichtiger

Was einen guten Vertrag ausmacht, ändert sich durch das Netzpaket nicht. Zwei Klauseln werden dadurch aber wichtiger.

Achten Sie zuerst auf die Entwicklungsfrist. Kommt das Projekt bis zu einem festen Datum nicht zustande, muss Ihre Fläche wieder frei sein. Wenn ein Betreiber wegen der Netzsituation zögert, wollen Sie nicht acht Jahre gebunden sein.

Der andere Punkt ist die garantierte Mindestpacht. Sie sorgt dafür, dass ein schwaches Erzeugungsjahr nicht bei Ihnen ankommt. Welche Klauseln sonst über die Laufzeit Geld bedeuten, steht im Ratgeber zu den zehn wichtigsten Vertragsklauseln.

Quellen

  • Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energierechts zur Synchronisierung von Anlagen- und Netzausbau (Netzpaket), Bundestags-Drucksache 21/7866, eingebracht am 10.09.2026; EEG-Novelle 2027 als Drucksache 21/7867 — Verfahrensstand, erste Lesung angesetzt für den 24.09.2026
  • Kabinettsbeschluss vom 29.07.2026 — Dauer von sechs Jahren, Schwelle von fünf Prozent, Deckel von 20 Prozent, Begrenzung des Netzanschlusses auf 70 Prozent; wiedergegeben in der Fachberichterstattung, unter anderem cleanthinking.de vom 29.07.2026
  • E-Bridge Consulting im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, Untersuchung von rund 3.000 Umspannwerken — Anteil kapazitätslimitierter Umspannwerke, Bezugsjahr 2024; berichtet unter anderem bei zfk.de
  • pv magazine, Auswertung anlagenscharfer Redispatch-Maßnahmen von März 2025 bis Februar 2026 — genannte Regionen und Prozentwerte; erfasst nach eigener Angabe nur etwa ein Fünftel aller Maßnahmen
  • Bundesnetzagentur, Netzengpassmanagement — Jahreszahlen 2025 zu Redispatch-Volumen und Solarstrom-Abregelung
  • Einschätzung zur Lage in Thüringen: eigene Projektpraxis in der Flächensicherung, keine statistische Erhebung

Die genannten Regelungen stammen aus Gesetzentwürfen, die noch nicht beschlossen sind. Zahlen und Fristen können sich im parlamentarischen Verfahren ändern. Wir aktualisieren den Artikel, sobald das Gesetz verabschiedet ist.

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein (Stand 20. September 2026) und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Ob und wie die beschriebenen Regelungen und Zahlen auf Ihre Fläche zutreffen, ist eine Einzelfallfrage — lassen Sie Verträge vor der Unterschrift von Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar prüfen.

FAQ

Häufige Fragen zum Thema

Was ist der Redispatch-Vorbehalt?

Der Redispatch-Vorbehalt ist eine geplante Regel aus dem Netzpaket. In Netzgebieten, die als kapazitätslimitiert ausgewiesen sind, bekommen neue Wind- und Solaranlagen zwar einen Netzanschluss. Der Betreiber verzichtet dafür aber eine Zeit lang auf einen Teil der Entschädigung, wenn der Netzbetreiber die Anlage wegen eines Engpasses herunterregelt. Bisher wird jede solche Abregelung vergütet.

Ab wann gilt der Redispatch-Vorbehalt?

Noch gilt er gar nicht. Das Kabinett hat den Entwurf am 29. Juli 2026 beschlossen. Der Bundestag hat ihn seit dem 10. September 2026 als Drucksache 21/7866 vorliegen. Die erste Lesung ist für den 24. September 2026 angesetzt. Die Verabschiedung ist für Ende Oktober geplant, danach folgt der Bundesrat. In Kraft treten soll das Paket zum 1. Januar 2027.

Wie lange gilt der Entschädigungsverzicht?

Nach dem Kabinettsentwurf kann ein Netzgebiet für höchstens sechs Jahre als kapazitätslimitiert gelten. Entschädigungsfrei abgeregelt werden dürfen dabei höchstens 20 Prozent der Strommenge. Erfüllt ein Gebiet die Voraussetzungen drei Jahre hintereinander nicht mehr, muss die Einstufung aufgehoben werden. Im ersten Entwurf vom Frühjahr standen noch zehn Jahre.

Betrifft der Redispatch-Vorbehalt bestehende Solarparks?

Nach den vorliegenden Entwürfen greift der Vorbehalt bei neuen Anlagen, die in einem ausgewiesenen Gebiet ans Netz gehen. Für Anlagen, die bereits angeschlossen sind, ändert sich an der Entschädigung nichts. Sicher ist das allerdings erst mit dem beschlossenen Gesetzestext, weil Übergangsregelungen im parlamentarischen Verfahren noch verändert werden können.

Sinkt meine Pacht durch den Redispatch-Vorbehalt?

Das lässt sich pauschal nicht sagen. Ihre Pacht zahlt der Projektbetreiber. Sie hängt nicht daran, wie viel Strom die Anlage in einem einzelnen Jahr liefert. Das Abregelungsrisiko trägt der Betreiber. In stark abgeregelten Gebieten rechnen sich Projekte aber schlechter, und das kann die Nachfrage nach Flächen dort dämpfen. In Thüringen und weiten Teilen Ostdeutschlands liegen diese Brennpunkte bisher nicht.

Wie finde ich heraus, ob meine Fläche betroffen ist?

Maßgeblich ist das Umspannwerk, an dem ein Projekt angeschlossen würde, nicht die Gemeinde oder der Landkreis. Eine amtliche Liste gibt es noch nicht. Sie entsteht erst, wenn die Netzbetreiber ihre Gebiete bei der Bundesnetzagentur anzeigen und diese sie veröffentlicht. Bis dahin helfen die veröffentlichten Redispatch-Daten und die Auskunft des zuständigen Netzbetreibers. Zwei Nachbarflächen können deshalb unterschiedlich liegen, wenn sie an verschiedenen Umspannwerken hängen würden.

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